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Urlaub

Urlaubsplanung im Betrieb: Wer hat Vorrang?

Es ist jedes Jahr das Gleiche. Die Kollegen reichen ihre Urlaubswünsche ein und schnell ist klar: Es wird so nicht funktionieren. Wenn die Urlaubspläne miteinander kollidieren, können nicht alle Mitarbeiter an den gewünschten Tagen freinehmen. Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt, welche Ansprüche Arbeitnehmer haben, und wer bei der Urlaubsplanung Vorrang hat.

Wer hat Vorrang bei Urlaub?
Allein im Büro zu sein, macht keinen Spaß - vor allem in der Urlaubszeit. Quelle: Quelle: Noel Hendrickson/gettyimages.de

Mit der richtigen Planung lässt sich mit den Urlaubstagen, die man als Arbeitnehmer zur Verfügung hat, sehr viel Freizeit erzielen: Stichwort Brückentage. Doch die Tage zwischen Feiertagen und Wochenende sind bei allen Kollegen beliebt. Oft kommt es schon zu Beginn des Jahres zu Diskussionen. Wer hat ein Vorrecht auf Urlaub an Brückentagen und in den Schulferien?

Urlaub: Arbeitgeber muss für gerechte Verteilung sorgen

Wer als Arbeitnehmer Urlaub nehmen will, muss dies beim Arbeitgeber beantragen. Dieser muss seinen Mitarbeitern in der Regel Urlaub zur gewünschten Zeit gewähren. Außer in zwei Fällen: „Urlaubswünsche kann der Arbeitgeber ablehnen, wenn betriebliche Gründe oder die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiter dagegen stehen“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Wenn die Wünsche der Kollegen miteinander kollidierten, müsse der Chef für eine gerechte Verteilung des Urlaubs sorgen.

Urlaubsplanung: Oft Vorrang für Eltern und ältere Arbeitnehmer

In vielen Unternehmen haben Mütter und Väter in der Ferienzeit Vorrang, teilweise auch ältere Arbeitnehmer. Urlaubswünsche von Arbeitnehmern, die aus sozialen Gründen Vorrang verdienen, müssen vorrangig erfüllt werden. „Können Arbeitnehmer und Arbeitgeber gar keine Einigung erzielen, besteht die Möglichkeit, dass die Kollegen sich abwechseln“, schlägt die Rechtsanwältin aus Köln vor. Dann hat zum Beispiel Herr Müller in einem Jahr zwischen den Jahren frei, verzichtet deshalb aber zugunsten von Frau Schmidt auf Urlaub im August. Im nächsten Jahr ist es dann umgekehrt.

Fragen zum Arbeitsrecht? Arbeitsrechtler kontaktieren

Sie haben Fragen zu Ihren Rechten am Arbeitsplatz oder einen Konflikt mit Ihrem Arbeitgeber? Eine Rechtsanwältin für Arbeitsrecht kann Sie beraten und einschätzen, ob sich ein Gerichtsverfahren lohnt. Einen Anwalt in der Nähe Ihres Wohnortes finden Sie in unserer Anwaltssuche.

Autor DAV

Aktualisiert am

08.06.2018

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