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Barrierefreiheitserklärung
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e.V.ist bemüht, die Inhalte im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Grundlage sind insbesondere die Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://anwaltauskunft.de
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen der BITV 2.0 und WCAG 2.1 vereinbar.
Die Vereinbarkeit wurde auf Basis einer Selbstbewertung geprüft.
Nicht barrierefreie Inhalte
Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den ISO-/DIN-Standards 14289-1 (PDF/UA), die YouTube-Videos haben kein Audiotranskriptionen, die Podcast keine Volltextalternativen.
Die Website wird fortlaufend verbessert, um bestehende Barrieren schrittweise abzubauen.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 20. Mai 2026 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter dav@anwaltverein.de.
Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte können sie unter dav@anwaltverein.de einholen.
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Deutscher Anwaltverein e.V.
Littenstraße 11
10179 Berlin
+49 30 726152-0
+49 30 726152-190
dav@anwaltverein.de