Anwalt/Anwältin gesucht?

Recht. Einfach. Finden.

Auszeit

Kann man seinen kompletten Jahresurlaub am Jahresanfang nehmen?

Für die einen geht es jedes Jahr in die gleiche Hotelanlage auf Gran Canaria, andere wandern in Gebirgsregionen auf der ganzen Welt und wieder andere machen es sich am liebsten zuhause gemütlich: Die Gestaltung des Urlaubs ist eine sehr individuelle Angelegenheit. Gleiches gilt für die Urlaubszeit. Manch ein Arbeitnehmer möchte die kalten und grauen Wochen zu Beginn des Jahres für eine längere Reise in die Sonne nutzen – und dafür all seinen Urlaubstage einsetzen.

Jahresurlaub im Januar oder Februar
In unserer Serie "Echt Recht?" geht es heute um die schönsten Wochen des Jahres, den Urlaub. Quelle: DAV

Lieber Hartmut S.,

als Angestellter hat man erst ein Anrecht auf seinen kompletten Jahresurlaub, wenn man sechs Monate in einem Unternehmen gearbeitet hat. Nach dieser Sperrfrist – die nichts mit der Probezeit zu tun hat, obwohl auch diese häufig sechs Monate beträgt – können Sie ihren Jahresurlaub nehmen. Auch dann, wenn die Sperrfrist im Januar endet.

Wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen, kann der Chef allerdings auch dann den Urlaubswunsch versagen. Das kann zum Beispiel ein Großauftrag sein, für den alle Mitarbeiter gebraucht werden. Abgesehen davon steht es den Arbeitnehmern frei, wann sie ihre Urlaubstage nehmen.

Besondere Regeln gelten beim Jobwechsel. Wenn es um die Urlaubsansprüche geht, kommt es auf den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung an. Wer vor Ende Juni ausscheidet, hat Anspruch auf seinen anteiligen Urlaub. Das heißt: Hat ein Arbeitnehmer zum Beispiel 24 Urlaubstage und kündigt zum 31. März, darf er sechs Tage Urlaub nehmen. Fällt das Vertragsende in die zweite Jahreshälfte, hat man Anspruch auf seinen kompletten gesetzlichen Jahresurlaub.

Denkbar ist auch der Fall, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub gar nicht nehmen wollen. Tatsächlich schieben manche ihre Urlaubstage vor sich her. Wichtig ist dabei, dass der Jahresurlaub innerhalb des laufenden Kalenderjahres Jahres genommen werden muss. Es sei denn, dringende persönliche oder betriebliche Gründe sprechen dagegen.

Als dringender persönlicher Grund gilt zum Beispiel eine längere Krankheit. In diesen Fällen dürften Arbeitnehmer ihre Urlaubstage noch 15 Monate nach Ende des jeweiligen Urlaubsjahres in Anspruch nehmen, bevor sie dann gegebenenfalls verfallen.

Nimmt der Arbeitnehmer seine Urlaubstage nicht rechtzeitig, verfallen sie. Theoretisch ist es zwar möglich, dass ein Chef seine Angestellten in Urlaub schickt, und sozusagen Zwangsurlaub verordnet. Das wird aber nur in den seltensten Fällen vorkommen. Schließlich liegt es in der Verantwortung der Arbeitnehmer, für ihre Erholung zu sorgen.

Autor DAV

Aktualisiert am

13.06.2018

Werbung

Unsere Service-Apps

Blut-Alkoholrechner

Blut-Alkoholrechner

Unterhaltsrechner

Unterhaltsrechner

Bußgeldrechner

Bußgeldrechner

Praktische Checklisten

Mietrecht

Mietrecht

Welche Rechte haben Mieter?

Pfändung

Pfändung

Wann kann gepfändet werden?