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Spanische Datenschutzbehörde warnt – Paketzustellung an Nachbarn kann gegen DGSVO verstoßen

Spanische Datenschutzbehörde warnt – Paketzustellung an Nachbarn kann gegen DGSVO verstoßen

Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf Kunden und den Onlinehandel haben. Die spanische Datenschutzbehörde warnt: Kunden sollten sich bewusst sein, dass ihre ausdrückliche Einwilligung benötigt wird, bevor Pakete an Nachbarn geliefert werden dürfen. Die Datenexperten auf der iberischen Halbinsel haben sich die Zustellung mal näher angeschaut und grundlegende Fragen der Balance zwischen Bequemlichkeit in der Paketzustellung und Datenschutzrechten analysiert. Die Agencia Española de Protección de Datos (AEPD) hat festgestellt, dass die Zustellung eines Pakets an einen Nachbarn ohne ausdrückliche Einwilligung des Empfängers ein Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) darstellt. Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft dazu die Hintergründe.

Autor DAV

Aktualisiert am

13.09.2023

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