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Muss am Stauende der Warnblinker eingeschaltet werden?

Muss am Stauende der Warnblinker eingeschaltet werden?

Die Frage spaltet die Gemüter: Muss ein Auto am Stauende bei einem Unfall haften, wenn es den Warnblinker nicht einschaltet? Im Fall, den das Landgericht Hagen zu entscheiden hatte, ging es um einen Lkw-Fahrer. Auf einer dreispurigen Autobahn bei Hagen hatte sich rechts ein Stau gebildet. Und dann krachte es, vor Gericht ging es um die Verteilung der Kosten für die Pflege- und Krankenversicherung.

 

Rechtsanwalt Swen Walentowski schildert im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft den ganzen Fall – und die Entscheidung.

Autor DAV

Aktualisiert am

02.04.2024

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