Tipps&Urteile
Hintergrundbilder und Urheberrechte
(DAA). Wer eine Fototapete kauft, möchte damit seine Wohnung oder sein Geschäft dekorieren. Darf er dann auch Fotos dieser Räume ins Internet stellen? Können dadurch Urheberrechte verletzt werden?
Die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Fototapeten zu sehen sind, verletzt keine Urheberrechte. Über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) vom 8. Februar 2024 (AZ: 20 U 56/23) informiert die Deutsche Anwaltauskunft. „Ansonsten würde niemand mehr Fototapeten kaufen, wenn man die Wand immer abdecken oder Fotos retuschieren müsste“, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de.
Darf man Fotos von Tapeten im Internet veröffentlichen?
Die Klägerin, eine Verwertungsgesellschaft, hatte ein Hotel abgemahnt, das Innenaufnahmen von Fototapeten zu Werbezwecken veröffentlicht hatte.
Die Fototapeten waren ursprünglich vom Fotografen selbst vertrieben worden. Das Landgericht Düsseldorf wies die Klage ab, das Oberlandesgericht bestätigte diese Entscheidung.
Konkludentes Nutzungsrecht
Das Gericht argumentierte, dass mit dem Kauf einer Fototapete ein einfaches Nutzungsrecht verbunden sei. Dieses schließe das Recht ein, den Raum mit der Fototapete zu fotografieren und diese Fotos der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Diese Auslegung entspricht dem vertragsgemäßen Gebrauch der Fototapete.
Keine Urheberrechtsverletzung durch Bild der Fototapete im Internet
Das Gericht stellte weiter fest, dass das Verhalten der Klägerin gegen Treu und Glauben verstößt, wenn sie nachträglich Ansprüche wegen der Veröffentlichung der Fotografien geltend macht. Durch den Verkauf der Fototapeten habe der Fotograf einen Vertrauenstatbestand geschaffen, der es den Käufern erlaube, Fotos der dekorierten Räume zu veröffentlichen.
Quelle: www.anwaltauskunft.de
Aktualisiert am
30.04.2026