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Hitlergruß mit dem linken Arm: Verurteilung

Hitlergruß mit dem linken Arm: Verurteilung

(DAA). Ein Mann aus Bremen ist rechtskräftig verurteilt worden, weil er den Hitlergruß mit dem linken Arm gezeigt hat. Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) wies die Revision des Mannes gegen das Urteil zurück.

Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 600 Euro (60 Tagessätze zu je 10 Euro) verurteilt, entschied das OLG Hamm am 25. Juni 2024 (AZ: 4 ORs 71/23).

Hitlergruß – verfassungswidriges Kennzeichen

Der Angeklagte war 2022 am Rande eines G7-Treffens in Münster mit Demonstranten aus dem linken Spektrum aneinandergeraten. Um diese zu provozieren, zeigte er mit dem linken Arm den Hitlergruß. Amts- und Landgericht Münster verurteilten ihn deshalb in erster und zweiter Instanz wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen.

Geldstrafe für nationalsozialistisches Symbol

Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet. Das Landgericht Münster habe den Angeklagten zu Recht verurteilt.

Es folgte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und anderer Obergerichte, die den Hitlergruß mit dem linken Arm ebenfalls für strafbar hielten. Zweck der gesetzlichen Regelung sei es, die Verwendung von Kennzeichen verbotener verfassungswidriger Organisationen zu unterbinden und eine Gewöhnung an diese Symbole zu verhindern. Dass der Angeklagte lediglich provozieren wollte, sei unerheblich, da solche Kennzeichen im politischen Leben Deutschlands keinen Platz haben sollten.

Autor DAV

Aktualisiert am

30.04.2026

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