Podcast: Reiseroulette: Was „Fortuna-Reisen“ wirklich bedeuten
Sogenannte Fortuna-Reisen, auch Joker-, Glücks- oder Roulette-Reisen genannt, erfreuen sich großer Beliebtheit. Sie locken mit besonders günstigen Preisen, bei denen der Reisende allerdings auf die freie Wahl von Hotel und Flug verzichten muss. Stattdessen wird das „Überraschungspaket“ vom Reiseveranstalter zusammengestellt.
Das Amtsgericht München hat am 21. März 2024 (AZ: 191 C 12742/24) entschieden, dass Reiseveranstalter bei „Fortuna-Reisen“ nicht verpflichtet sind, bereits bei der Buchung detaillierte Angaben zu Hotel und Flugzeiten zu machen. Es reicht aus, wenn diese Informationen 8 bis 10 Tage vor Reiseantritt zusammen mit den Reiseunterlagen verschickt werden.
In dem Fall hatte der spätere Kläger eine 15-tägige 5-Sterne-Reise an die türkischen Riviera gebucht. Preis: 580 Euro. Der Mann wollte dann aber seine Anzahlung zurück, weil ihm die Informationen zu Hotel und Abflug zu kurzfristig waren.
Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu mit den Hintergründen im Podcast vom Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Aktualisiert am
02.07.2025