Podcast: Kaffeetrinken kann im Einzelfall zu einem Arbeitsunfall führen
Es klingt unwahrscheinlich, aber es ist passiert – und gerichtlich bestätigt. Kaffeetrinken kann im Einzelfall zu einem Arbeitsunfall führen. Ein Arbeitnehmer, der sich während einer verpflichtenden morgendlichen Besprechung beim Kaffeetrinken verschluckt und infolgedessen stürzt, kann unter bestimmten Umständen einen Arbeitsunfall erleiden, entschied das Landessozialgericht (LSG) Sachsen-Anhalt.
Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erläutert: Auch, wenn die Nahrungsaufnahme grundsätzlich nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, kann der konkrete Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Einzelfall zu einer anderen Bewertung führen.
Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert im Podcast der Anwaltauskunft die Einzelheiten dieses Urteils.
Aktualisiert am
25.08.2025