Podcast: Kasko zahlt nach angeblichem Wildunfall mit verschwiegenen Altschäden nicht
Ein Wildunfall muss sicher nachgewiesen werden können, ansonsten zahlt die Versicherung nicht. Wer auch noch arglistig Vorschäden verschwiegen hat, hat es noch schwerer, die Versicherung von einer Kollision mit einem Tier zu überzeugen. Dies entschied das Landgericht Hagen (Westfalen).
Es gibt strenge Anforderungen an den Nachweis von Wildunfällen sowie umfassende Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers, erläutert das Rechtsportal anwaltauskunft.de.
Ein Autofahrer forderte in dem Fall von seiner Kaskoversicherung die Erstattung umfangreicher Reparaturkosten. Nach seinen Angaben war er mit einem Reh kollidiert. Die Folge: eine beschädigte Frontpartie, ein defekter Scheinwerfer sowie ein verlorener Radarsensor für das Abstandsregelsystem. Die Versicherung blieb jedoch skeptisch….
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de im Podcast über Wildunfälle und ihre Folgen.
Aktualisiert am
24.09.2025