Anwalt/Anwältin gesucht?

Recht. Einfach. Finden.

Podcast: Risiko bei der Kosmetik – wer muss wann wie vor der Behandlung aufklären?

Podcast: Risiko bei der Kosmetik – wer muss wann wie vor der Behandlung aufklären?

Permanent Make-up ist sehr beliebt, da es langanhaltende Schönheit und Zeitersparnis verspricht. Doch wie bei vielen kosmetischen Behandlungen sind auch hiermit gesundheitliche Risiken verbunden. Kundinnen und Kunden müssen daher vor der Buchung umfassend informiert werden.

Was aber, wenn die Aufklärung erst kurz vor dem Stechen erfolgt und Sie dann doch von der

Behandlung absehen wollen? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts München gibt hierzu Aufschluss und stärkt die Verbraucherrechte. Das Gericht hat mit Urteil vom 3. Oktober 2025 entschieden, dass eine Kundin berechtigt war, sich von einem Behandlungsvertrag für Permanent Make-up zu lösen und die Rückzahlung der bereits geleisteten Vergütung zu verlangen. Die notwendige Risikoaufklärung erfolgte erst unmittelbar vor Behandlungsbeginn und nicht bereits vor Vertragsschluss.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft im Podcast dazu.

Autor DAV

Aktualisiert am

10.03.2026

Werbung

Unsere Service-Apps

Blut-Alkoholrechner

Blut-Alkoholrechner

Unterhaltsrechner

Unterhaltsrechner

Bußgeldrechner

Bußgeldrechner

Praktische Checklisten

Mietrecht

Mietrecht

Welche Rechte haben Mieter?

Pfändung

Pfändung

Wann kann gepfändet werden?