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Wer den Kölner Dom anpinkelt, muss 200 Euro zahlen

Wer den Kölner Dom anpinkelt, muss 200 Euro zahlen

„Rechtlich ist eine solche Strafe zulässig, da Wildpinkeln ein sogenanntes ‚ungehöriges Verhalten’ ist“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Selbst in Wald und im Park darf sich nicht jeder Bürger an einen Baum stellen und sich erleichtern. „Die Kommunen dürfen das Wildpinkeln verbieten, da man sich ja im öffentlichen Raum aufhält“, erläutert Swen Walentowski.

Und bei der Festlegung der Bußgelder sind die Kommunen frei. „Berlin ist mit 20 Euro noch sehr günstig für Wildpinkler, Köln dagegen sehr teuer“, weiß der Experte der Deutschen Anwaltauskunft. Und grundsätzlich sind Wildpinkler für die von ihnen verursachten Schäden auch haftbar zu machen. Der Kölner Dom aber verzichtet bislang auf Schadenersatzklagen trotz erkennbarer Spuren an Portalen und Mauerwerk.

Ausführlich dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft mit Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Autor DAV

Aktualisiert am

17.08.2016

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