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Viele Arbeitnehmer nutzen ihr Recht auf Bildungsurlaub nicht

Neben den schönsten Wochen des Jahres können die meisten Arbeitnehmer einen zweiten Urlaub beanspruchen – den Bildungsurlaub. Doch nur eine Minderheit nutzt den gesetzlich garantierten Anspruch auf eine Woche Bildungsurlaub und nimmt an einem Sprachkurs oder einem anderen anerkannten Kurs teil.

Viele Arbeitnehmer nutzen ihr Recht auf Bildungsurlaub nicht
Viele Bildungsmaßnahmen werden vom Arbeitgeber anerkannt. Quelle: Caiaimage/Merton/gettyimages.de

Die meisten Arbeitnehmer haben zusätzlich zu ihrem Jahresurlaub Anspruch auf eine weitere Auszeit vom Job und können Bildungsurlaub nehmen. „Außer in Baden-Württemberg und Bayern garantieren Landesgesetze das Recht auf Bildungsurlaub“, erläutert Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Voraussetzung für den Bildungsurlaub ist die Teilnahme des Arbeitnehmers an einer anerkannten Bildungsmaßnahme. Das können zum Beispiel ein Sprachkurs oder ein Lehrgang zur Gesundheitsförderung sein. Möglich ist es auch, Kurse im Ausland zu absolvieren, um die eigenen Sprachkenntnisse zu vervollkommnen. Hauptsache, der Kurs ist als Bildungsurlaub anerkannt.

„Wenn der Kurs von den Behörden anerkannt ist, darf der Arbeitgeber den Bildungsurlaub nicht ablehnen“, sagt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer während des Bildungsurlaubs den Lohn fortzahlen, wie beim normalen Urlaub.

 Weitere Informationen über Bildungsurlaub und was dabei zu beachten ist, finden Sie im oben eingefügten Videobeitrag.

Autor DAV

Aktualisiert am

19.08.2016

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