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Wohnungsschlüssel

Schlüssel nachmachen & Sicherheitsschloss einbauen: Ist das erlaubt?

Es ist nur ein kleiner Gegenstand, aber ein äußerst wichtiger: der Wohnungsschlüssel. Wer ihn verliert, ist erst einmal aufgeschmissen. Darf man einen Schlüssel einfach nachmachen? Und stimmt das Gerücht, dass der Vermieter einen Schlüssel behalten darf?

Schlüssel nachmachen & Sicherheitsschloss einbauen: Ist das erlaubt?
Quelle: DAV Quelle: DAV

Statistiken zufolge wird in Deutschland circa alle drei Minuten eingebrochen. Die gute Nachricht ist: Es gibt Möglichkeiten, sich zu schützen. Dazu muss man nicht gleich eine komplette Alarmanlage einbauen. Auch mit kleineren technischen Maßnahmen kann seine Wohnung schon absichern und es damit Einbrechern schwerer machen. Viele Mieter sind allerdings unsicher, wer die Kosten trägt.

Sicherheitsschloss einbauen: Mieter muss die Kosten tragen

Wer zum Schutz gegen Einbrecher seine gemietete Wohnung absichern möchte, kann ein Sicherheitsschloss einbauen. Doch obwohl die Polizei hierzu rät, die Kosten muss der Mieter selber tragen. „Der Vermieter darf aber den Umbau nicht verbieten“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Bei Auszug müsse der Mieter die Sicherheitstechnik wieder entfernen.

Mieter darf Schlüssel nachmachen

Manche Vermieter glauben, dass sie einen Wohnungsschlüssel der vermieteten Wohnung behalten dürfen. „Das ist ein Trugschluss. Dem Mieter stehen alle Wohnungsschlüssel zu“, erläutert der Experte der Deutschen Anwaltauskunft. Und der Mieter darf diese Schlüssel auch vervielfältigen und an Dritte, zum Beispiel Postboten, weitergeben.

Autor DAV

Aktualisiert am

11.05.2018

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