Elternzeit
Regelmäßige Provisionen müssen bei Elterngeld berücksichtigt werden
Elterngeld wird individuell berechnet. Basis für die Berechnung des Elterngeldes ist im Wesentlichen das monatliche Einkommen des Bezugsberechtigten. Doch welche Bestandteile zählen eigentlich zum Einkommen?
Was fällt unter den Begriff “Einkommen”? Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist darauf hin, dass bei der Berechnung des Elterngeldes als Einkommen nicht nur das Festgehalt zugrunde gelegt werden muss. Eine entsprechende Entscheidung hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg am 13. Dezember 2016 (AZ: L 11 EG 1557/16) getroffen.
Die Junior Online-Marketing-Managerin erhielt als Einkommen ein Festgehalt und einen erfolgsabhängigen, in der Höhe schwankenden Gehaltsanteil. Als die Frau bei der Elterngeldstelle einen Antrag auf Elterngeld stellte, berechnete die Elterngeldstelle dessen Höhe nur auf Basis des festen Einkommens, also des Festgehalts.
Dagegen klagte die Frau: Auch die Provisionen müssten bei der Berechnung des Elterngelds berücksichtigt werden. Bei ihnen handele sich um einen festen, regelmäßigen Gehaltsbestandteil.
Elterngeld: Müssen auch Provisionen bei der Berechnung berücksichtigt werden?
Zweck des Elterngelds sei es, das Einkommen teilweise zu ersetzen, das während des letzten wirtschaftlichen Dauerzustands den Lebensstandard der Elterngeldberechtigten geprägt hätten. Das Einkommen umfasse eben nicht nur das Festgehalt: Durch regelmäßig mehrmals im Jahr gezahlte Provisionen werde der Lebensstandard der Elterngeldberechtigten auch dann geprägt, wenn diese nicht jeden Monat, sondern etwa quartalsweise gezahlt würden und in der Höhe schwankten.
Aktualisiert am
30.06.2017