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Erbschaft

Notar: Testament beurkunden und als Testamentsvollstrecker tätig sein? Finanzen

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Notar: Testament beurkunden und als Testamentsvollstrecker tätig sein?

Beurkundet ein Notar für einen Mandanten eine Willenserklärung, so ist diese durch Gesetz unwirksam, wenn dem Notar, seinem Ehegatten oder den näheren Verwandten dadurch ein rechtlicher Vorteil verschafft wird. Dies gilt nach dem Beurkundungsgesetz ausdrücklich auch dann, wenn der Notar oder seine Angehörigen in einer Verfügung von Todes wegen bedacht oder zum Testamentsvollstrecker ernannt werden. Was kann der Erblasser tun, damit dennoch der Notar seines Vertrauens nicht nur das Testament errichten, sondern auch Testamentsvollstrecker werden kann? Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (OLG) in Bremen.

Vermögensloser Mieter stirbt, keine Erben: Wer zahlt die Miete? Finanzen

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Vermögensloser Mieter stirbt, keine Erben: Wer zahlt die Miete?

Der Tod eines Mieters stellt Vermieter vor Herausforderungen: Hat der Mieter etwa kein Vermögen und neben seiner Rente kein weiteres Einkommen, ist zu befürchten, dass die Mieten nach seinem Tod nicht mehr gezahlt werden, obwohl die Wohnung nicht geräumt ist. An wen kann sich der Vermieter in einem solchen Fall wenden? Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Zweibrücken.

Darf der Überlebende das Ehegattentestament ändern? Finanzen

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Darf der Überlebende das Ehegattentestament ändern?

Formulierungen in Testamenten beschäftigen die Gerichte häufig. Immer wieder müssen sie ausgelegt werden, insbesondere, wenn der oder die Testierenden vorher keinen Rechtsrat eingeholt haben. Bei gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten stellt sich immer wieder die Frage, inwieweit sich die Eheleute binden wollten. Darf der Überlebende sich in Bezug auf die Frage, wer nach dem Tode beider Ehegatten erben soll, noch umentscheiden? Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Bamberg.

Enterben: Grund für Pflichtteilsentziehung muss bewiesen werden Finanzen

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Enterben: Grund für Pflichtteilsentziehung muss bewiesen werden

Streit ist meist der Grund dafür, dass ein Erblasser sein Kind enterbt. Testamentarisch ist das möglich. Dann bekommt das Kind jedoch immer noch den sogenannten Pflichtteil vom Erbe. Möchte der Erblasser, dass sein Kind auch diesen Pflichtteil nicht erhält, kann er dies nur unter bestimmten Voraussetzungen anordnen, die im Gesetz aufgeführt sind. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet über eine Entscheidung des Landgerichts (LG) Landshut.

Feuerbestattung: Urnenbeisetzung, Seebestattung und Aschefelder Finanzen

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Feuerbestattung: Urnenbeisetzung, Seebestattung und Aschefelder

Wie man nach dem Tod bestattet werden möchte, ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Immer mehr Menschen entscheiden sich statt einer üblichen Erdbestattung für eine Feuerbestattung. Die Asche des Verstorbenen kann dann in einer Urne auf dem Friedhof, aber auch in einer See- oder Baumbestattung beigesetzt werden. Wir zeigen Ihnen in einem Überblick, welche Arten der Beisetzung nach einer Feuerbestattung erlaubt sind.

Darf der Testamentsvollstrecker einen Miterben beleidigen? Finanzen

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Darf der Testamentsvollstrecker einen Miterben beleidigen?

Das Nachlassgericht kann auf Antrag einen Testamentsvollstrecker aus seinem Amt entlassen, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt, der nach Abwägung aller Umstände die Entlassung rechtfertigt. Kann eine Beleidigung gegenüber einem Miterben ein solcher Grund sein? Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Kammergerichts (KG) Berlin.

Was kann man gegen Erbschleicher tun? Finanzen

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Was kann man gegen Erbschleicher tun?

Die Deutschen werden älter, und damit steigt auch die Zahl der Pflegebedürftigen. 2030 wird es hierzulande 3,5 Millionen Menschen geben, die ihren Alltag nicht mehr alleine bewältigen können. Wer Hilfe braucht, ist von anderen abhängig, und wo Abhängigkeit ist, besteht auch das Risiko, dass diese Abhängigkeit ausgenutzt wird. In diesem Spannungsfeld finden Erbschleicher ein Eldorado, vermögende ältere Menschen sind besonders gefährdet.

Testament verschwunden: Ist es trotzdem gültig? Finanzen

Erbschaft

Testament verschwunden: Ist es trotzdem gültig?

Um seine gewillkürte Erbenstellung nachzuweisen, muss man dem Nachlassgericht das Testament des Erblassers im Original vorlegen. Aber was passiert, wenn das originale Testament verschwunden und nicht auffindbar ist: Gibt es dennoch Möglichkeiten, den Inhalt des Testaments und somit die eigene Erbenstellung nachzuweisen? Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe.

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