Mieten
Überbelegung: Familie darf nicht in Ein-Zimmer-Wohnung leben
In Großstädten wie München ist bezahlbarer Wohnraum für Familien kaum zu haben. Eine vierköpfige Familie darf aber nach Auffassung des Amtsgerichtes trotzdem nicht in einer Ein-Zimmer-Wohnung leben. Dies gelte als Überbelegung. Der Mieterverein hält das Urteil für fragwürdig.