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Schutz vor Gewalt

Bundesrat billigt strengeres Sexualstrafrecht

Wenn Frauen sexuell bedrängt werden, wird das künftig strenger geahndet - der Bundesrat hat den Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht gebilligt. Der Umsetzung steht nun nichts mehr im Wege. Im reformierten Sexualstrafrecht ist der Grundsatz „Nein heißt nein“ festgeschrieben.

Bundesrat billigt strengeres Sexualstrafrecht
Sexualstrafrecht: „Nein heißt nein“ ist jetzt Teil des reformierten Gesetzes Quelle: Dietl/fotolia.com

In Zukunft soll sexuelle Gewalt strenger geahndet werden können. Den entsprechenden Gesetzentwurf hat der Bundesrat gebilligt.

Das nun verabschiedete Gesetz ist eine Verschärfung des § 177 des Strafgesetzbuches, das die Straftatbestände sexuelle Nötigung und Vergewaltigung regelt. Danach macht sich nicht nur strafbar, wer Sex mit Gewalt oder Gewaltandrohung erzwingt. Es soll vielmehr ausreichen, wenn sich der Täter über den „erkennbaren Willen“ des Opfers hinwegsetzt. Dann drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Das von Feministinnen lange geforderte Prinzip „Nein heißt Nein“ ist nun in Gesetzesform gegossen.

Außerdem werden neue Tatbestände ins Strafgesetzbuch eingebracht: das „Grapschen“ und sexuelle Attacken aus einer Gruppe heraus. Um „Grapscher“ bestrafen zu können, gilt künftig der Straftatbestand „Sexuelle Belästigung” (§ 184i). Auch kann in Zukunft bestraft werden, wer aus einer Gruppe heraus Sexualstraftaten begeht oder Teil dieser Gruppe ist wie bei den Übergriffen auf Frauen in der Silvesternacht in Köln.

Autor DAV

Aktualisiert am

26.09.2016

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