Bubatz legal
Cannabis: Was ist erlaubt?
Für die einen ist eine Jugendsünde, für andere ein schweres Vergehen und für wieder andere ein Lifestyle: Am Konsum von Cannabis, in welcher Form auch immer, scheiden sich die Geister. Seit dem 1. April 2024 ist der Konsum von Cannabis in Deutschland legal. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de lichtet die Rauchschwaden rund um das Thema und erklärt, was erlaubt ist.
Cannabis ist ursprünglich ein Begriff für die Pflanze, wird mittlerweile aber sowohl für die Pflanze als auch für ihre Erzeugnisse verwendet. Unter Marihuana versteht man die getrockneten Blüten der weiblichen Pflanze. In diesem Artikel verwenden wir die Begriffe synonym.
Cannabis: Legal ab 1. April
Als “Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik Deutschland” bezeichnet Dr. Kirsten Kappert-Gonther, stellvertretende Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, die Pläne der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis. Das soll nicht nur die Polizei und Justiz entlasten, sondern Konsumierenden mehr Gesundheitsschutz bringen. Nach kontrovers geführten Debatten und Begutachtung der Gesetzesentwürfe ist das Cannabisgesetz (CannG) am 22. März beschlossen worden.
Cannabis: Was ist erlaubt?
Seit dem 1.4.2024 müssen Erwachsene nichtmehr mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn Sie in der Öffentlichkeit kiffen. Dabei gibt es einige Einschränkungen:
Jeweils 100 Meter rund um Schulen, Kitas, Spiel- und Sportplätze, sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen ist der Konsum verboten. Darüberhinaus ist Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr untersagt. Zudem darf nicht vor Minderjährigen geraucht werden.
Besitz von Cannabis: Wo kann man Gras kaufen?
Alle Erwachsenen (über 18 Jahre) dürfen bis zu 25 Gramm Marihuana mit sich führen. Das Cannabisgesetz legt in einem 2-Säulen-Modell fest, wie Erwachsene das Genussmittel beschaffen können. Ein Weg ist über den privaten Anbau. Wer einen grünen Daumen und seit einem halben Jahr einen deutschen Wohnsitz hat, darf bis zu drei Cannabispflanzen anbauen. Aber Achtung: die Maximalmenge von 50 Gramm getrocknetem Gras darf nicht überschritten werden. Wer mehr als 50 Gramm zuhause hat, muss den Überschuss vernichten. Zudem darf selbst angebautes Marihuana nicht weitergegeben werden – der Anbau dient nur dem Eigenkonsum. Zudem sind sogenannte Anbauvereinigungen vorgesehen, also nicht-komerzielle Vereine und eingetragene Genossenschaften. Sie dürfen ab dem 1. Juli 2024 Cannabis, Samen und Stecklinge an Ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben. Der Preis wird in Form von Mitgliedsbeiträgen erhoben.
Der zweite Weg soll kommerzielle Lieferketten nutzen und wird in bestimmten Regionen als Pilotprojekt getestet. Eine Prüfung durch die Europäische Kommission steht noch aus.
Gras-Konsum: Wie stark darf Cannabis sein?
Auf dem Schwarzmarkt variiert die Stärke des verkauften Marihuanas stark. Der THC-Gehalt gibt die Stärke an. Junge Erwachsene zwischen 18-21 Jahre dürfen monatlich 30 Gramm kaufen, der THC-Gehalt darf 10% nicht überschreiten. Ab dem 22. Lebensjahr dürfen 50 Gramm pro Monat gekauft werden. Laut Strafverfolgungsbehörden und Zollen liegt der THC-Gehalt auf dem Schwarzmarkt im Durchschnitt bei 14 Prozent.
Cannabis im Verkehr: Welche Grenzwerte sind erlaubt?
Mit der Legalisierung von Marihuana stellen sich viele neue Fragen für den Alltag. So muss entsprechend auch das Straßenverkehrsgesetz angepasst werden, denn Rausch ist Rausch – und der kann durch Cannabis genauso wie durch Alkohol gefährlich für Verkehrsteilnehmer werden. Eine unabhängige Expertenkommission hat sich für den THC-Grenzwert von 3,5 Nanogramm je Mililiter Blutserum ausgesprochen. Dies soll sicherstellen, dass das Führen eines Fahrzeugs gefahrenfrei möglich ist. Vergleicht man den Wert für eine Blutalkoholkonzentration, würde man ihn mit einem Promillewert von 0,2 ansetzen können. Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher von anwaltauskunft.de, ordnet den Vorschlag der Expertenkommission ein: “3,5 mag als reine Zahl nach einem hohen Wert klingen, wenn man bisher nur mit Promille-Werten hantiert hat. Tatsächlich entspricht diese THC-Konzentration aber einer Blutalkohol-Konzentration von 0,2 Promille – also ungefähr dem Zustand nach einem kleinen Glas Wein zum Essen. Mit Rausch hat das nicht viel zu tun.” Die Debatte um zu Hohe Werte hält er für überzogen: “Der Konsum von Cannabisprodukten ist seit Anfang April genauso legal wie der Konsum von Alkohol. Die Länder sollten also aufhören, moralisierend zwischen vermeintlich guten und bösen Rauschmitteln zu unterscheiden, und vielmehr auf die Beurteilung derer vertrauen, die sich damit auskennen. Der vorgeschlagene Wert der Kommission ist konservativ, aber zielführend, um nicht massenweise nüchterne Fahrer:innen zu bestrafen, deren Konsum Tage zurückliegt.“
Führerschein weg wegen Kiffen: Cannabisgesetz nicht rückwirkend
Das neue Cannabisgesetz findet bei bereits abgeschlossenen Verfahren zur Entziehung des Führerscheins keine Anwendung. Das hat das OVG Lüneburg in einem aktuellen Urteil klargestellt. Betroffen sind alle Fälle, in denen die letzte behördliche Entscheidung vor dem 1. April 2024 getroffen wurde.
Darüber berichtet die Abreitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins: Ein Autofahrer, dessen Führerschein im März 2022 entzogen wurde, weil er eine MPU verweigert hatte, kann sich nicht auf das neue Cannabisgesetz berufen, auch wenn er 2021 positiv auf THC getestet wurde.” Entscheidend sei das Datum der Entscheidung des Gerichts.
Verstöße Gegen Cannabis-Gesetz: Strafen für Überschreitung der Maximalmenge
Trotz Teil-Legalisierung gibt es natürlich weiterhin strafrechtliche Konsequenzen, wenn beispielsweise die maximal zulässige Besitzmenge überschritten wird. Laut Kannabisgesetz sehen die Strafen wie folgt aus:
- Überschreitung der Besitzmenge von bis zu 5 Gramm in der Öffentlichkeit (25-30 Gramm): Ordnungswidrigkeit, Geldstrafe 500 bis 1.000 Euro
- Überschreitung der Besitzmenge von bis zu 10 Gramm am Wohnsitz (50-60 Gramm): Ordnungswidrigkeit, Geldstraße 500 bis 1.000 Euro
Drogen in der Hose: Wer Substanzen bei sich hat, muss sie sich zurechnen lassen
Werden bei einer Kontrolle Drogen in der Hosentasche einer Person gefunden, gehen Polizei und das Gericht davon aus, dass die Drogen auch der Person gehören. Das hat das Amtsgericht München mit einem Urteil vom 16. September 2020 klargestellt (AZ: 1111 Cs 365 Js 125197/20).
In dem Fall hatte der Türsteher einer Diskothek Ecstasy und Amphetamin in der Hosentasche des Mannes gefunden. Er gab vor Gericht an, von den Drogen nichts gewusst zu haben. Zuvor hätte er sich bei verschiedenen Hauspartys betrunken, mit verschiedenen Leuten Sex gehabt und sich eine der herumliegenden Hosen angezogen. Die Polizistin, die ihn kontrolliert hatte, gab an, dass er nicht alkoholisiert gewesen sei und die Hose ihm gepasst habe. Das Gericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro.
Jugendliche mit Cannabis: Welche Strafen drohen?
Erwischt die Polizei Jugendliche mit Cannabis, greift nicht das Erwachsenenstrafrecht und die Strafrahmen des BtMG, sondern das Jugendstrafrecht. Es sieht andere Sanktionen vor als eine Geld- oder Freiheitsstrafe: Hier steht oft ein Erziehungsgedanke im Vordergrund. Die Jugendlichen sollen aus ihren Fehltritten lernen können. Bei kleineren Vergehen sollen sie ohne Vorstrafe in die Zukunft starten können.
Richterinnen und Richter können Jugendliche beispielsweise verwarnen, Weisungen oder Auflagen erteilen, Freizeit- oder Dauerarreste verhängen oder auch mit Bewährungsstrafen mit Auflagen reagieren. Beliebte Auflagen in Jugendverfahren sind etwa Sozialstunden. Bei jugendlichen Cannabis-Besitzern können Richterinnen und Richter auch regelmäßige Drogentests anordnen.
Aber: Andere Strafen bedeuten nicht unbedingt geringere Strafen. Rechtsanwältin Lederer weiß aus Erfahrung, dass die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen Jugendliche eher nicht so schnell einstellt. Manchmal nutzt der Richter/die Richterin die Gelegenheit, mit dem oder der Jugendlichen ein ernstes Wörtchen zu sprechen.
Behandlung mit Medizinalhanf: Auto fahren in vielen Fällen erlaubt
Konsumiert jemand aus medizinischen Gründen Cannabis, ist die Situation eine andere. Cannabis-Patienten dürfen durchaus Autofahren – solange sie den Straßenverkehr nicht gefährden. Für den Fall, dass sie kontrolliert werden, schadet es nicht, eine ärztliche Bescheinigung oder eine Kopie des Rezeptes dabeizuhaben. Verpflichtet sind sie dazu nicht.
Schwerkranke, die mit Marihuana behandelt werden, dürfen übrigens erst (wieder) hinters Steuer, wenn der Arzt es erlaubt und die Medikamente richtig eingestellt sind. Der Unterschied zu Spaß-Kiffern: Cannabis wirkt bei Schwerkranken teilweise anders. Das kann an der Krankheit selbst liegen, aber auch an den anderen Medikamenten, die sie nehmen. Manche Erkrankte berichten sogar, unter Cannabis-Einfluss überhaupt erst fahrtüchtig zu sein.
Bekifft zur Arbeit: Kann ich meinen Job verlieren?
Ja. Wer bekifft am Arbeitsplatz erscheint oder dort sogar Marihuana konsumiert, riskiert eine Abmahnung oder eine Kündigung. Gleiches gilt für andere illegale Substanzen sowie Alkohol am Arbeitsplatz. Auch Marihuana-Konsum in der Freizeit kann Auswirkungen auf den Job haben – wenn er die Leistung und Sicherheit am Arbeitsplatz beeinträchtigt.
Das musste ein Mann in Berlin erfahren, der für die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) als Gleisbauer arbeitete. Bei einem Drogentest zeigte sich, dass er Cannabiol im Blut hatte. Die Verkehrsbetriebe entließen ihn, weil sie ein Sicherheitsrisiko befürchteten. Der Gleisbauer klagte dagegen.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erklärte die Kündigung zwar aus formalen Gründen für unwirksam – der Personalrat war nicht ordnungsgemäß beteiligt worden. Es entschied aber, dass die BVG den Mann nicht wieder einstellen müsse. Die Richter erklärten: Als Gleisbauer arbeite er in einem sicherheitsrelevanten Bereich. Dass er Cannabis konsumiere, sei ein Sicherheitsrisiko (Urteile vom 28. August 2012, Aktenzeichen 19 Sa 306/12 und 324/12).
Cannabis aus medizinischen Gründen: Wer kann es bekommen?
Wer schwer krank ist, kann Cannabis in Deutschland auf Rezept bekommen. Abgesehen von Zahn- und Tierärzten dürfen alle Mediziner das Betäubungsmittel verschreiben. Sie können Cannabis-Blüten, Cannabisextrakt oder spezielle Cannabis-Medikamente verordnen. Man spricht dann von sogenanntem Medizinalhanf. Pro Patient sind maximal 100 Gramm pro Monat möglich.
Geregelt ist das in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV). Dem Gesetz nach ist Hanf als Medizin nicht auf bestimmte Krankheiten beschränkt. Der behandelnde Arzt oder die Ärztin kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob eine Behandlung mit Cannabis geeignet ist.
Sie können es verordnen (wie übrigens jedes andere Medikament auch), wenn:
- es die beste Alternative ist und
- eine Besserung der Krankheit oder der Symptome wahrscheinlich ist.
Medizinalhanf wird üblicherweise Menschen verschrieben, die chronische Schmerzen haben, eine Chemotherapie machen oder an HIV oder AIDS erkrankt sind.
Cannabis zu medizinischen Zwecken: Wann zahlt die Krankenkasse?
Wann die Krankenkasse für das von der Ärztin verschriebene Cannabis aufkommt, ist unter § 31 SGB V Arznei- und Verbandmittel geregelt.
Demnach zahlt die Kasse für Medizinalhanf wenn:
- es wahrscheinlich ist, dass es gegen die Krankheit hilft oder die Symptome lindert
- es keine anderen Medikamente gibt oder deren Nebenwirkungen zu stark sind
- der Patient oder die Patientin sich verpflichtet, an einer anonymisierten Begleitstudie teilzunehmen. Für die Erkrankten sind damit keine zusätzlichen Untersuchungen oder Ähnliches verbunden.
Zunächst müssen Arzt und Patient einen Antrag stellen. Wie bei vielen anderen Anträgen auch muss die Krankenkasse innerhalb von drei bis fünf Wochen eine Entscheidung treffen. Sie darf nur den Antrag nur in begründeten Fällen ablehnen. Soll Medizinalhanf gegen Schmerzen bei einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung eingesetzt werden, verkürzt sich die Genehmigungsfrist auf drei Tage.
Zahlt die Kasse nicht, dürfen Schwerkranke per Rezept des Arztes trotzdem Cannabis konsumieren, müssen aber selbst zahlen.
Dass man Hanfprodukte auf Rezept bekommen kann und die Krankenkasse in vielen Fällen zahlt, ist recht neu. Das Gesetz trat erst im März 2017 in Kraft. Zuvor brauchten Erkrankte eine Sondergenehmigung, um Cannabis aus medizinischen Gründen konsumieren zu dürfen.
Medizinisches Cannabis: Wo bekommt man es her?
Medizinisches Cannabis wird über Apotheken verkauft. Es wird umgangssprachlich nicht umsonst Apothekergras genannt. Die Apotheken bekommen ihren „Stoff“ über die sogenannte Cannabisagentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
Die Agentur baut selbst nichts an. Sie vergibt Aufträge an Unternehmen und überprüft Anbau, Lagerung und Qualität. Wer sich also Hanfplantagen in einem Bundesministerium vorgestellt hat, muss leider enttäuscht werden.
Cannabis in Europa: Wie ist die Rechtslage?
In vielen europäischen Länder ist Konsum und -Besitz bis zu einer gewissen Menge entkriminalisiert oder straffrei (Stand 2020).
Portugal: Eine kleine Menge Cannabis darf man für den privaten Gebrauch besitzen. Seit 2001 sind alle Drogen entkriminalisiert.
Tschechien: Eine geringe Menge für den Eigenbedarf zu besitzen ist keine Straftat, kann aber Ordnungswidrigkeit sein. Eigenbedarf bedeutet: bis zu fünf Gramm Haschisch, 15 Gramm Marihuana oder bis zu fünf Pflanzen.
Niederlande: Entgegen eines weit verbreiteten Glaubens ist die Marihuana nicht legal, sondern wird eher geduldet. Anbau, Konsum und Verkauf sind verboten. Coffeeshops dürfen mit Lizenz fünf Gramm pro Tag und Kunde verkaufen. Diese Menge zu besitzen ist straffrei. Der Erwerb in großen Mengen ist aber verboten, weswegen die Coffeeshops sich auf dem Schwarzmarkt eindecken müssen.
Frankreich: Konsum ist theoretisch verboten, es drohen hohe Geld- und Haftstrafen – theoretisch. Konsum wird meist aber geduldet.
Luxembourg: Konsum ist entkriminalisiert, gegebenenfalls droht es ein Bußgeld wegen Ordnungswidrigkeit. Die Regierung plant, den Konsum bis 2023 zu legalisieren.
Schweiz: Cannabis-Konsum und Besitz von bis zu zehn Gramm sind nicht strafbar (bis zehn Gramm). Konsum ist aber eine Ordnungswidrigkeit und kann zu einem Bußgeld führen.
Belgien: Privater Konsum und Besitz einer kleinen Menge (bis drei Gramm) ist entkriminalisiert, solange der Konsument nicht negativ auffällt.
Österreich: Der Konsum für den Eigenbedarf ist entkriminalisiert. Eigenbedarf bedeutet: maximal 20 Gramm THC, das entspricht 200 Gramm Blüten. Anbau, Verkauf und Besitz einer größeren Menge sind aber verboten.
International: In welchen Ländern ist die Substanz legal?
Kanada: Kanada hat 2018 Cannabis-Besitz, -Verkauf und -Konsum legalisiert.
USA: In den USA kommt es auf den Bundesstaat an. Für medizinische Zwecke ist Cannabis in vielen Staaten zugelassen. In elf Staaten ist die Drogen für den privaten Gebrauch komplett legal: Alaska, Kalifornien, Colorado, Washington, Washington D.C., Illinois, Maine, Massachussettes, Michigan, Nevada, Oregon, Vermont. In diesen Staaten darf man eine bestimmte Menge und ein paar Pflanzen besitzen, die genau Menge unterscheidet sich von Staat zu Staat).
In manchen US-Bundesstaaten ist Marihuana entkriminalisiert, in manchen für medizinische Zwecke erlaubt, in wieder anderen illegal.
Uruguay: Cannabis ist seit 2017 komplett legal und kann in Apotheken erworben werden. Der Anbau ist staatlich geregelt.
Schwerkranke können in Deutschland Cannabis auf Rezept verschrieben bekommen. Nach jahrelangen Debatten über das Thema ist das Gesetz am 1. März 2017 in Kraft getreten. Anders als bisher, zahlen die Krankenkassen in Zukunft unter bestimmten Vorraussetzungen die Therapie mit getrockneten Cannabisblüten. Auch können jetzt Ärzte jeder Fachrichtung (mit Ausnahme von Zahn- und Tierärzten) THC-haltige Mittel verschreiben. Bisher war das nur über eine Sondergenehmigung möglich.
Wie bei allen anderen Betäubungsmitteln ist auch für die Verordnung von Cannabisblüten eine Höchstmenge in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung vorgesehen. In diesem Fall liegt die Höchstmenge bei 100 Gramm pro Monat und Patient.
Cannabis: Wann zahlt die Krankenkasse?
Vor Behandlungsbeginn müssen Patienten eine Genehmigung der Krankenkasse einholen. Allerdings heißt es im Gesetz, dass dieser Antrag „nur in begründeten Ausnahmefällen“ von der Kasse abgelehnt werden darf. Über die Anträge soll innerhalb von 3–5 Wochen entschieden werden. Erfolgt die Verordnung im Rahmen einer spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, also bei Menschen, bei denen Cannabis nicht zur Heilung, sondern zur Linderung von Schmerzen eingesetzt werden soll, verkürzt sich die Genehmigungsfrist auf drei Tage. Eine Verordnung mittels Privatrezept kann jederzeit und unabhängig von einer Genehmigung durch die Krankenkasse erfolgen.
Dem Gesetz nach darf ein Arzt einem Patienten dann Cannabis verschreiben, wenn der Mediziner eine positive Wirkung auf den Krankheitsverlauf oder Symptome des Patienten erwartet: etwa bei Multipler Sklerose, chronischen Schmerzen, schwerer Appetitlosigkeit oder Übelkeit infolge einer Chemotherapie.
Damit die Kosten für eine Behandlung mit THC von der Krankenkasse übernommen werden, müssen sich Patientinnen und Patienten außerdem verpflichten, an einer anonymisierten Begleitstudie teilzunehmen. Damit sollen aber keine über die Therapie hinausgehenden Untersuchungen oder Interventionen verbunden sein.
Der Anbau zu medizinischen Zwecken soll staatlich geregelt werden. Eine Agentur beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird sicherstellen, dass Cannabis in standardisierter Qualität angebaut wird. Die Agentur soll den Cannabis dann kaufen und an Hersteller und Apotheken abgeben. Bis dahin soll auf Importe zurückgegriffen werden. Das BfArM ist dem Bundesgesundheitsministerium untergeordnet.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Gesetz und die Arbeit der Cannabisagentur des BfArM auf die bisher geltenden – sehr wenigen – Erlaubnisse für den privaten Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken auswirken werden. Diese Erlaubnisse erteilte bislang das BfArM.
Cannabis in Europa: Wie ist die Rechtslage?
In folgenden europäischen Staaten ist der Besitz und Konsum von Cannabis legalisiert oder entkriminalisiert:
- Die Niederlande sind das klassische Beispiel für einen europäischen Staat mit entspanntem Verhältnis zu Cannabis. Seit 2013 hat sich daran allerdings etwas geändert: Kommunen können nun den Verkauf an Ausländer untersagen, um den Drogentourismus zu unterbinden. Ansonsten gilt: Der Besitz von fünf Gramm ist nicht strafbar und Marihuana kann legal in speziellen Geschäften, bekannt als Coffeeshops, erworben werden. Während der Verkauf für den privaten Konsum also erlaubt ist, ist der Anbau von mehr als fünf Cannabis-Pflanzen verboten. Dadurch dürfen Coffeeshops Cannabis zwar legal verkaufen, die Ware wird aber meistens illegal durch die Hintertür angeliefert. Wirklich legalisiert ist Cannabis in den Niederlanden nicht.
- In Tschechien ist der Besitz von bis zu 15 Gramm Cannabis entkriminalisiert — damit ist der Besitz zwar nicht legal, wird aber bis zu dieser Menge toleriert. Wer mit einer größeren Menge erwischt wird, den erwartet eine Geldstrafe von über 500 Euro. Seit April 2013 ist medizinisches Marihuana in Tschechien außerdem legal, aber verschreibungspflichtig.
- Belgien hat den Besitz von bis zu 3 Gramm entkriminalisiert. Wie auch in Deutschland ist medizinisches Cannabis für die Behandlung einiger chronischer Erkrankungen zugelassen.
- Besitz und Konsum kleiner Mengen Cannabis wird in der Schweiz meist nicht strafrechtlich verfolgt —Besitz und Handel ist allerdings offiziell illegal. Seit August 2017 sind in der Schweiz aber Hanfblüten in der Dose legal käuflich, seit Oktober das CBD-Gras namens Black Widow — ganz einfach am Kiosk nebenan. Zudem kann man legale Hanf-Zigaretten kaufen. Das liegt daran, dass die Blüten einen THC-Gehalt von unter einem Prozent haben. Damit sind die Produkte laut Schweizer Bundesamt für Gesundheit nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt, sondern dem Lebensmittelgesetz.
- Luxemburg hat im Jahr 2001 den Konsum und Besitz von Cannabis für den Privatgebrauch entkriminalisiert. Dennoch bleibt es eine illegale Aktivität und wird mit Geldbußen bestraft.
- In Portugal sind seit 2001 alle Drogen „technisch entkriminalisiert“, was auch Cannabis mit einschließt. Das bedeutet, dass es erlaubt ist, kleine Mengen an Cannabis für den persönlichen Gebrauch bei sich zu tragen. Seit Juli 2018 ist in dem südeuropäischen Land außerdem erlaubt, Cannabis zu medizinischen Zwecken zu erhalten.
In anderen europäischen Ländern klafft oft die Rechtslage und die Rechtswirklichkeit weit auseinander. In Frankreich zum Beispiel ist Cannabis streng verboten, der Eigenkonsum wird aber von den Behörden faktisch nur bei größeren Mengen verfolgt. Auch in Ungarn wird der Konsum dem Gesetz zufolge genauso hart verfolgt und bestraft, wie bei Heroin. Trotzdem ist Cannabiskonsum besonders unter jungen Leuten weit verbreitet.
Cannabis international: Welche Länder haben legalisiert?
- In den USA gibt es auf Bundesebene keine Legalisierung von Cannabis. Doch einzelne Bundesstaaten haben in den vergangenen Jahren erhebliche Fortschritte bei der Legalisierung erzielt: In den US Bundesstaaten Alaska, Kalifornien, Colorado, Maine, Massachusetts, Nevada, Oregon, Vermont, Washington, sowie dem District of Columbia ist Cannabis mittlerweile legal (Stand: Juli 2018). Jeder Bundesstaat regelt hier allerdings die genauen Bedingungen etwas anders. In einigen ist kommerzieller Handel weiterhin verboten, in anderen stark reglementiert. Oft ist die Menge an Pflanzen, die Privatpersonen anbauen dürfen, auf wenige Pflanzen beschränkt. In einem Großteil des US-Bundesstaaten ist Cannabis mittlerweile für medizinische Zwecke zugelassen.
- Kanada hat im Juli 2018 die Legalisierung von Cannabis beschlossen. Künftig dürfen dort Volljährige straffrei kleinere Mengen von Cannabis für den Privatgebrauch besitzen und die auch konsumieren.
- Als erster Staat der Welt gestattete Uruguay im Mai 2014 den Anbau und Verkauf von Marihuana unter staatlicher Kontrolle. Registrierte Konsumenten ab 18 Jahren können monatlich bis zu 40 Gramm Cannabis für den Eigengebrauch in Apotheken kaufen. Dafür müssen sich die Konsumenten staatlich registrieren lassen. In der Apotheke identifiziert sich der Käufer dann per Fingerabdruck. Touristen dürfen somit kein Cannabis käuflich erwerben. Rauchen von Marihuana in öffentlich zugänglichen Räumen und Plätzen bleibt außerdem weiter verboten.
Aktualisiert am
24.10.2024