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Ehrverletzende Tweets: Twitter muss auch kerngleiche Äußerungen entfernen

Ehrverletzende Tweets: Twitter muss auch kerngleiche Äußerungen entfernen

Auch in sozialen Medien gilt das Persönlichkeitsrecht. Ehrverletzende und herabwürdigende Tweets sind verboten. Betroffene können von Twitter verlangen, dass nicht nur falsche oder ehrverletzende Tweets über sie gelöscht werden. Auch sinngemäße Kommentare mit identischem Äußerungskern muss Twitter entfernen, sobald die Plattform von der konkreten Persönlichkeitsrechtsverletzung Kenntnis erlangt. Die Prüfpflicht bezieht sich also auf den konkreten Sachverhalt, nicht aber auch den einzelnen Tweet, so das Landgericht Frankfurt.

Rechtsanwalt Swen Walentowski dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft.

Autor DAV

Aktualisiert am

04.04.2023

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