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Einführung: Suizid und Unfallversicherung – Ein komplexes Thema

Einführung: Suizid und Unfallversicherung – Ein komplexes Thema

(DAA). Die private Unfallversicherung schützt vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Unfälle. Doch was passiert, wenn es sich um einen Suizidversuch handelt?

Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe am 16. Mai 2024 beschäftigt und die Grenzen des Versicherungsschutzes bei psychischen Störungen aufgezeigt (AZ: 12 U 175/23). Danach muss eine private Unfallversicherung keine Leistungen erbringen, wenn ein Unfall durch eine psychische Störung verursacht wurde, auch wenn der Betroffene nicht bewusstlos war. Damit wird eine entsprechende Regelung bestätigt, die in vielen Versicherungsverträgen enthalten ist, so das Rechtsportal anwaltauskunft.de.

Unfallversicherungsschutz bei Selbsttötungsversuch?

Klägerin ist die Mutter des Versicherten. Ihr Sohn litt an einer schweren psychischen Erkrankung und versuchte, sich das Leben zu nehmen, indem er aus dem Fenster sprang. Er überlebte den Sturz, erlitt aber schwerste Verletzungen. Die Mutter hatte für ihren Sohn eine private Unfallversicherung abgeschlossen und verlangte Leistungen, die ihr jedoch aufgrund einer Klausel in den Versicherungsbedingungen verweigert wurden.

Gericht bestätigt Klausel in Unfallversicherung

Das Oberlandesgericht Karlsruhe stellte fest, dass der Ausschluss von Unfällen wegen psychischer Störungen auch dann gilt, wenn die versicherte Person zwar in der Lage ist, ihre Umwelt wahrzunehmen, aber aufgrund der psychischen Störung nicht in der Lage ist, ihre Handlungen rational zu steuern. Das Gericht betonte, dass es sich hierbei um eine legitime Einschränkung des Versicherungsschutzes handelt, die den Versicherer vor unvorhersehbaren Risiken schützt.

Konsequenzen für Versicherungsnehmer und Versicherer

Dieses Urteil zeigt, wie wichtig es ist, beim Abschluss einer Unfallversicherung die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Versicherungsnehmer sollten sich der Ausschlussklauseln, insbesondere in Bezug auf psychische Erkrankungen, bewusst sein. Versicherer wiederum können sich auf die Rechtmäßigkeit solcher Ausschlüsse berufen, um ihre Haftung zu begrenzen.

Warum ist das so?

  • Unfreiwilligkeit: Ein Unfall setzt voraus, dass das Ereignis unfreiwillig eingetreten ist. Ein Suizidversuch, auch wenn er unter dem Einfluss einer psychischen Erkrankung erfolgt, ist grundsätzlich eine freiwillige Handlung.
  • Ausschluss im Vertrag: Die meisten Unfallversicherungen enthalten einen ausdrücklichen Ausschluss für Schäden, die durch psychische Erkrankungen verursacht werden. Dieser Ausschluss dient der Risikobegrenzung für den Versicherer.

Quelle: www.anwaltauskunft.de

Autor DAV

Aktualisiert am

30.04.2026

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