Anwalt/Anwältin gesucht?

Recht. Einfach. Finden.

Gastro-Bewertungen: Was dürfen Kritiker schreiben?

Gastro-Bewertungen: Was dürfen Kritiker schreiben?

Die Gerichte neigen immer häufiger dazu, die Urheber zur Rechenschaft zu ziehen. „Wenn die Bewertung beleidigend oder sogar ehrverletzend war, kann dies sogar als Straftat geahndet werden“, erläutert Swen Walentowski. Die Verwendung eines Pseudonyms nützt dabei wenig, denn die Identität des Autoren muss der Portalbetreiber gegebenenfalls offenlegen.

Doch egal ob Laien oder professionelle Restaurant-Tester rezensieren – für Restaurantbesitzer können diese Kritiken ein Alptraum sein. Das ist natürlich dann der Fall, wenn sie dem Lokal schlechte Noten bescheinigen und damit seinem Ruf schaden sowie den Umsatz schmälern. Bei Kritiken im Netz kommt erschwerend hinzu, dass sie teils noch jahrelang zu lesen sind – selbst dann, wenn sich die Küche oder der Service längst verbessert haben.

Weil negative Restaurant-Bewertungen großen Einfluss auf den Umsatz haben können, wehren sich Gastronomen immer häufiger dagegen vor Gericht. Doch der Erfolg ihrer Klagen ist nicht garantiert. Denn die Grenzen für das, was Gastrokritiker schreiben dürfen, sind weit gesteckt. Grundsätzlich fallen Kritiken und gastronomische Testergebnisse in den Schutzbereich der Meinungs- und Pressefreiheit. Dahinter müssen manchmal auch Persönlichkeitsrechte zurückstehen. Das hat etwa das Bundesverfassungsgericht in verschiedenen Urteilen deutlich gemacht.

Mehr dazu im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft mit Swen Walentowski.

Autor DAV

Aktualisiert am

20.04.2016

Werbung

Unsere Service-Apps

Blut-Alkoholrechner

Blut-Alkoholrechner

Unterhaltsrechner

Unterhaltsrechner

Bußgeldrechner

Bußgeldrechner

Praktische Checklisten

Mietrecht

Mietrecht

Welche Rechte haben Mieter?

Pfändung

Pfändung

Wann kann gepfändet werden?