Rechtsänderungen 2018
Gesetzesänderungen 2018: Was ändert sich für Verbraucher?
Mit dem Jahreswechsel treten einige wichtige Gesetzesänderungen in Kraft. Für manche Verbraucher bedeutet das: Es gibt mehr Geld. Das Rechtsportal Anwaltauskunft erklärt, was Steuerzahler, Arbeitnehmer, Eltern und Autofahrer wissen müssen.
Mehr Zeit: Das wünschen sich viele Menschen für das neue Jahr. Mit dem Jahreswechsel treten einige Rechtsänderungen in Kraft, die zumindest für manche eine kleine Erleichterung versprechen. Steuerzahler dürfen ihre Steuererklärung später abgeben und mehr Mütter profitieren vom Mutterschutz.
Mindestlohn steigt für manche Branchen
Eine Gesetzesänderung betrifft den Mindestlohn. Ab Januar 2018 gilt der gesetzliche Mindestlohn von 8,84 Euro für Beschäftigte alle Branchen. Tarifverträge, die einen niedrigeren Mindestlohn enthalten, sind dann nicht mehr zulässig. Die Übergangsfrist für Unternehmen, um die Löhne umzustellen, endet am 31. Dezember 2017. Für Beschäftigte im Baugewerbe und im Elektrohandwerk, Gebäudereiniger und Facharbeiter im Dachdeckerhandwerk erhöht sich der Mindestlohn zum 1. Januar 2018.
Kindergeld: Etwas mehr Geld für Familien
Für Eltern gibt es 2018 eine minimale finanzielle Entlastung: Das Kindergeld steigt um zwei Euro. Für das erste und zweite Kind erhalten sie dann 194 Euro, für das dritte 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt um 72 Euro auf 4.788 Euro.
Änderungen ergeben sich zudem für Eltern, die rückwirkend Kindergeld beantragen. Ab Januar 2018 können Mütter und Väter Kindergeld nur noch für sechs Monate rückwirkend erhalten. Bislang war es möglich, das Geld rückwirkend für das laufende Kalenderjahr plus vier weitere Jahre zu beantragen.
Steuererklärung: Mehr Zeit für die Abgabe
Wer seine Steuererklärung gerne einmal aufschiebt, dürfte sich über folgende Gesetzesänderung freuen. Ab 2018 läuft die Abgabefrist bis Ende Juli des Folgejahres. Die Steuererklärung 2018 muss als erst am 31. Juli 2019 beim Finanzamt sein. Für Steuererklärungen, die ein Steuerberater erstellt, ist sogar bis Ende Februar 2020 Zeit.
Mutterschutz auch für Schülerinnen und Studentinnen
Einige Regelungen des neuen Mutterschutzgesetzes sind bereits dieses Jahr in Kraft getreten. Ab Januar 2018 gibt es weitere Neuerungen. Dann gehen auch Schülerinnen und Studentinnen sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt in Mutterschutz. Zudem gelten neue Regeln zu Spät-, Nacht- und Sonntagsarbeit sowie der Sicherheit von schwangeren und stillenden Frauen am Arbeitsplatz.
Datenschutzgrundverordnung: Daten werden auf Verlangen gelöscht
Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Damit sollen die Regeln für die Verarbeitung von Daten in öffentlichen Institutionen und privaten Unternehmen europaweit vereinheitlicht werden. Die Verordnung soll sicherstellen, dass personenbezogene Daten innerhalb der Europäischen Union geschützt sind. Gleichzeitig soll aber auch der Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet sein.
Für Verbraucher ist vor allem das „Recht auf Vergessen“ wichtig. Unternehmen und Institutionen müssen personenbezogene Daten dieser Person sofort löschen, wenn sie das wünscht – und wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist. Entweder sind die Daten für die Zwecke, zu denen sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig; oder die Person widerruft ihre Einwilligung zur Verarbeitung der Daten oder sie legt Widerspruch gegen die Datenverarbeitung ein.
Autofahrer: Neue Kennzeichnung für Winterreifen
Auch Autofahrer müssen sich zum Jahreswechsel auf gesetzliche Änderungen einstellen. Zwei davon betreffen, saisonal passend, Winterreifen. Ab Januar 2018 steigt das Bußgeld für Autofahrer, die mit ungeeigneten Reifen unterwegs sind. Sie müssen statt wie bisher 60 Euro nun 75 Euro zahlen.
Ab dem 1. Januar 2018 dürfen zudem nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol verkauft werden. Eine Kennzeichnung mit dem M+S-Symbol ist dann nicht mehr ausreichend. Autofahrer dürfen die Reifen, die sie vor 2018 gekauft haben, aber noch bis Ende September 2024 nutzen.
Da ab Januar 2018 neue Typ- und Regionalklassen gelten, ändern sich zudem die Versicherungstarife. Auch die Abgasuntersuchung wird 2018 verschärft. Die sogenannte Endrohrmessung wird dann verpflichtend. Das gilt auch, wenn die elektronische On-Board-Diagnose keine Fehler ergeben hat.
Rechtsfragen oder -probleme: Anwalt kontaktieren
Sie streiten sich mit Ihrem Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Nachbarn, Mieter, Vermieter einem anderen Autofahrer oder sonst jemanden? Sie wollen im neuen Jahr endlich etwas unternehmen, um den Streit beizulegen? Kontaktieren Sie eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt. Anwälte können Sie beraten und einschätzen, ob sich eventuell eine Klage lohnt. Ansprechpartner in ganz Deutschland finden Sie in der Anwaltssuche oben auf dieser Seite.
Aktualisiert am
22.12.2017