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Hausordnung: Welche Regeln Vermieter festlegen dürfen

Jede Gemeinschaft braucht Gesetze, die das Zusammenleben regeln. Im Mehrparteienhaus ist die Hausordnung Gesetz: Sie legt Regeln für das Zusammenleben im Haus fest, an die sich alle Bewohner halten müssen. Wichtig ist nur, dass die Vereinbarungen allen Mietern bekannt gemacht werden –beispielsweise indem sie im Hausflur aushängen.

Für viel Deutsche gehört die Hausordnung zum Wohnen fest dazu.
Die Hausordnung muss befolgt werden - sonst droht Rauswurf.

In einer Hausordnung kann beispielsweise geregelt werden, wann und wie gemeinschaftliche Wasch- und Trockenräume genutzt werden können, welche Gegenstände im Hof und im Keller abgestellt werden dürfen und welche Ruhezeiten gelten.

Auch Verbote können Teil der Hausordnung sein: Auf dem Balkon zu grillen, Fußmatten vor dem Wohnungstür auszulegen und Schuhregale im Hausflur aufzustellen, können Vermieter untersagen.

Zusätzliche Pflichten müssen im Mietvertrag vereinbart sein

Denkbar ist auch eine Vereinbarung, in welchen Zeitabständen Mieter das Treppenhaus reinigen müssen. Solche zusätzlichen Pflichten wie eine Treppenhausreinigung müssen aber auch Bestandteil des Mietvertrages sein.

Unzulässig sind Bestimmungen in der Hausordnung, die dem Mieter verbieten, einen Kinderwagen, Rollstuhl oder Rollator im Hausflur an geeigneter Stelle abzustellen – wenn eine zumutbare Alternative fehlt.

Autor DAV

Aktualisiert am

19.06.2018

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