Recht oder falsch?!
Kirchliche Trauung ohne Standesamt: Rechtlich bedeutungslos?
Wer auf die klassische Art und Weise heiratet, tut das meist in zwei Etappen: Erst heiraten die Partner auf dem Standesamt, dann geben sie sich das Ja-Wort in der Kirche. Manche gehen auch nur zum Standesamt und verzichten auf die religiöse Zeremonie. Seit 2009 geht es auch umgekehrt. Denn in jenem Jahr trat das Gesetz zur Reform des Personenstandsrechts in Kraft: Paare müssen seitdem nicht mehr staatlich getraut sein, um in der Kirche heiraten zu können. Lesen Sie hier, wie eine kirchliche Trauung ohne Standesamt rechtlich einzuordnen ist.
Es dürfte an kaum einem Fernsehzuschauer vorbei gegangenen sein: Im Juni heiratete die Prominente Daniela Katzenberger ihren Verlobten Lucas Cordalis – oder doch nicht? Ob neben der pompösen Zeremonie in der Kirche auch eine standesamtliche Hochzeit stattgefunden hat, ist nicht bekannt. Vorausgesetzt, das Paar wäre nur kirchlich getraut: Gilt es dann überhaupt als rechtmäßig verheiratet?
Nur kirchliche Trauung: Paar ist familienrechtlich nicht verheiratet
Wie man heiraten möchte, ist natürlich in erster Linie eine persönliche Entscheidung der Verlobten. Sie sollten aber wissen: “Eine kirchliche Trauung allein hat familienrechtlich keine Relevanz”, erklärt Rechtsanwalt Klaus Weil vom Geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Solange ein Paar nicht standesamtlich verheiratet sei, gelte es familienrechtlich lediglich als verlobt.
Das bedeutet unter anderem, dass das Paar rechtlich wie eine nichteheliche Gemeinschaft behandelt wird, wenn es zum Beispiel um Steuern oder die Erbfolge geht. Wer lediglich kirchlich geheiratet hat, muss sich auch nicht scheiden lassen, um nach einem Beziehungsende einen neuen Partner heiraten zu können.
Erst Standesamt, dann kirchliche Trauung: Kirchen halten an alter Regelung fest
Wer als Paar eine kirchliche Trauung ohne Trauschein wünscht, stößt aber womöglich bei der Kirche auf Widerstand. „Die großen Kirchen halten wegen interner Regelungen vielfach daran fest, nur standesamtlich verheiratete Paare zu trauen“, erklärt Karl Krömer, Vorsitzender des Fachausschusses des Bundesverbandes der deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten e.V. Finde man jedoch einen Geistlichen, der bereit ist das Paar zu trauen, seien keine Konsequenzen zu befürchten.
Aktualisiert am
28.07.2016