Podcast: Nach fiktiver Abrechnung kein Anspruch auf Löschung in der Versicherer-Datenbank
Ein Fahrzeughalter kann nicht verlangen, dass der Schaden im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) gelöscht wird. Dafür müsste er nach einer fiktiven Abrechnung eine vollständige und fachgerechte Reparatur nachvollziehbar darlegen oder nachweisen. Dies entschied das Landgerichts München I.
Eine bloße Reparaturbestätigung mit Fotos aus der Distanz reicht nicht aus, um den gesetzlichen Anspruch auf Löschung durchzusetzen. Es ging um einen Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Halter eines beschädigten Fahrzeugs Schadensersatz von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangte. Später nach dem Unfall ließ der Kläger das Fahrzeug instandsetzen und legte zur Dokumentation eine sogenannte Reparaturbestätigung eines Sachverständigen vor. Diese enthielt lediglich sechs Bilder des reparierten Fahrzeugs aus größerer Entfernung.
Rechtsanwalt Swen Walentowski erläutert im Podcast des Rechtsportals anwaltauskunft.de die Hintergründe.
Aktualisiert am
25.08.2025