Podcast: Streit um Blumenkästen – wer darf Vorgaben machen?
Was tun, wenn hübsch bepflanzte Blumenkästen zu einem handfesten Streit in der Nachbarschaft führen? Gerade in Mehrfamilienhäusern, in denen viele Parteien auf engem Raum zusammenleben, können scheinbar kleine Details große Diskussionen auslösen.
Das Amtsgericht München hat nun entschieden: Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat das letzte Wort. Wenn die WEG beschließt, dass die Kästen nur nach innen aufgehängt werden dürfen, dann müssen sich alle daran halten. Die Klägerin, die auf ihrem Balkon die Blumenkästen bisher immer an der Außenseite hatte, wollte dies nicht hinnehmen – und scheiterte vor Gericht.
Rechtsanwalt Swen Walentowski im Podcast der Deutschen Anwaltauskunft dazu mit den Einzelheiten.
Aktualisiert am
16.09.2025