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Private Sicherheitsdienste: Gewalt nur zur Notwehr erlaubt

Private Sicherheitsdienste haben Hochkonjunktur: Firmen und selbst Kommunen übertragen ihnen Aufgaben. Doch trotz aufwendiger Uniformen sind die Rechte der privaten Wachleute sehr beschränkt.

Private Sicherheitsdienste: Gewalt nur zur Notwehr erlaubt
Quelle: Volk/gettyimages.de

Ihre Mitarbeiter begegnen uns im Alltag sehr häufig, ihr Einsatz ist allerdings umstritten: private Sicherheitsdienste. Der Streitpunkt ist meist, welche Befugnisse die Dienste haben – und ob diese mit den Hoheitsrechten des Staates kollidieren.

Wer welche Rechte hat, ist jedoch klar geregelt. „Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste besitzen kein Recht auf Gewaltausübung, das hat nur die Polizei“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft. Wie bei allen Bürgern gibt es nur eine Ausnahme: im Fall der Notwehr.

Privaten Sicherheitsfirmen dürfen für Unternehmen und Privatleute stellvertretend das Hausrecht ausüben. „Die Mitarbeiter dürfen also Gäste aus einer Diskothek verweisen“, erläutert Swen Walentowski. Weitere Informationen über die Rechte und Pflichten von Privaten Wachdiensten finden Sie im Video-Beitrag.

Autor DAV

Aktualisiert am

01.06.2016

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