Universität
Studienplatz einklagen: Mit Rechtshilfe an die Uni
An vielen deutschen Universitäten ist das Gedränge groß. Gerade in beliebten Studiengängen wie Psychologie und Medizin stehen Bewerber und Studienplätze meist in keinem Verhältnis. Wer eine Absage für seinen Wunschstudienplatz erhält, sollte jedoch nicht gleich verzweifeln: Eine Klage kann den Weg zum Lieblingsfach doch noch ebnen.
Die Abiturprüfungen sind geschafft, die Bewerbungen geschrieben und die Koffer so gut wie gepackt: Jetzt muss nur noch die Uni mitspielen und schon kann das aufregende Studentenleben losgehen. Doch statt der gewünschten Zusage erhalten viele Studierende in den Sommermonaten ein Ablehnungsschreiben. Für viele eine herbe Enttäuschung.
Studienplatzvergabe: Geringe Chance beim Losverfahren
Dabei sind die Spielräume für Bewerber nach einem negativen Bescheid noch lange nicht ausgeschöpft: Abiturienten, die den Numerus Clausus nur knapp verfehlt haben, können auf das Nachrückverfahren hoffen. Wer auch hier schlechte Chancen hat, kann sich am Losverfahren beteiligen. Der Nachteil: die Erfolgsaussichten sind meist gering. Selbst wer eine Zusage erhält, kann oft erst im folgenden Jahr sein Studium aufnehmen.
Viele Studienplätze bleiben unbesetzt
Aussichtsreicher – und vor allem schneller – kann eine Studienplatzklage sein. Der Hintergrund: Jedes Jahr setzen die Universitäten ihre Ausbildungskapazitäten fest. Oft werden diese jedoch nicht voll ausgeschöpft. Hier kommt der juristische Beistand ins Spiel. „Bei einer Studienplatzklage versucht der Anwalt der Hochschule nachzuweisen, dass sie noch weitere Studierende aufnehmen kann“, so Wilhelm Achelpöhler, Fachanwalt für Verwaltungsrecht sowie für Urheber- und Medienrecht in Münster. „Da Universitäten im Nachrückverfahren oft nicht alle Plätze vergeben, gelingt dies oft.“
Studienplatzklage: günstiger als die private Hochschule
Dies bedeutet zwar nicht, dass jede Studienplatzklage Erfolg hat: Bleiben kaum Plätze frei oder gibt es deutlich mehr Kläger als Plätze, sind die Chancen geringer. Dennoch bietet die Klage eine realistische Chance, seinen Wunschstudienplatz zu ergattern. „Günstiger als das Studium an einer privaten Hochschule ist sie in jedem Falle“, sagt Achelpöhler.
Fachanwalt schätzt Erfolgsaussichten ein
Ob eine Klage in ihrer Situation sinnvoll ist, sollten Interessierte mit einem Fachanwalt besprechen. Dieser kann die Erfolgsaussichten je nach Fall abwägen. „Studienplatzklagen sind Spezialmaterie“, so Achelpöhler. „Deshalb kann nur ein spezialisierter Anwalt helfen.“ Über die Anwaltssuche lassen sich schnell und unkompliziert geeignete Rechtsfachkräfte in ganz Deutschland ausfindig machen.
Aktualisiert am
18.08.2017