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Vandalismus an der SB-Kasse: Ein teurer Wutausbruch

Vandalismus an der SB-Kasse: Ein teurer Wutausbruch

(DAA). Wer etwas mutwillig beschädigt, muss für den Schaden aufkommen. Das leuchtet jedem ein. Doch ein solches Verhalten muss bewiesen werden. Zeugenaussagen sind dabei wichtig. Das gilt auch, wenn jemand das Display einer Selbstbedienungskasse beschädigt.

Deshalb wurde ein Mann zu mehr als tausend Euro Schadensersatz verurteilt, nachdem er das Display einer Selbstbedienungskasse beschädigt hatte. Das Amtsgericht München verurteilte den Mann am 16. Juni 2023 (AZ: 112 C 9123/22) zur Zahlung von 1.043,18 Euro.

Teuer: Wut an der Kasse

Der Vorfall, über den das Verbraucherrechtsportal „anwaltauskunft.de“ berichtet, ereignete sich in einem Münchner Einzelhandelsgeschäft. Der Beklagte ging an eine Selbstbedienungskasse, um seine Einkäufe zu bezahlen. Nach Schilderung der Klägerin verlor der Beklagte die Geduld und schlug aus Ungeduld mit der Faust heftig auf das Display, wodurch dieses zu Bruch ging. Der Beklagte selbst schilderte den Vorfall anders: Er habe lediglich versucht, einen Artikel zu scannen und dabei etwas stärker auf das Display gedrückt.

Klare Rechtsprechung: Kundenvandalismus wird geahndet

Das Amtsgericht München folgte der Argumentation der Klägerin. Aufgrund der Zeugenaussagen und der Beweislage ging das Gericht davon aus, dass der Beklagte das Display vorsätzlich beschädigt hatte. Der Kunde konnte seine Version nicht beweisen.

Quelle: www.anwaltauskunft.de

Autor DAV

Aktualisiert am

30.04.2026

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