Tipps&Urteile
Schmerzensgeld nach Hundebiss: Amtsgericht verurteilt Hundehalterin
(DAA). Ein Spaziergang mit ihrem Hund endete für eine Berliner Hundehalterin mit einer gerichtlichen Verurteilung. Ihr Hund Cash, ein American Bully, hatte den Pudel Pepper schwer verletzt, woraufhin die Hundehalterin klagte.
Das Amtsgericht Pankow entschied am 20. Juni 2024 (AZ: 102 C 352/23) zugunsten der Klägerin und verurteilte die Halterin von Cash zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten.
American Bully beißt Pudel
Am 25. Mai 2023 kam es laut dem Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ zu einem folgenschweren Zwischenfall:
Der American Bully Cash biss den Pudel Pepper in den Kopf. Pepper, der sich frei auf dem Grundstück seiner Besitzerin bewegte, steckte seinen Kopf durch das Tor, als er von Cash angegriffen wurde.
Die Klägerin warf der Beklagten vor, ihren Hund nicht angeleint und ohne Maulkorb ausgeführt zu haben. Außerdem habe die Beklagte Pepper an den Zaun gelockt. Die Beklagte bestritt dies und gab an, Cash sei an einer Schleppleine geführt worden und der Vorfall sei eine Reaktion auf das aggressive Verhalten von Pepper gewesen.
Hundebiss: Halterin muss Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen
Das Amtsgericht Berlin-Pankow sah es als erwiesen an, dass die Beklagte ihreSorgfaltspflicht verletzt hatte.
Cash wurde als gefährlicher Hund eingestuft, da er Merkmale von Kampfhundrassen aufweist. Die Beklagte hätte ihm daher einen Maulkorb anlegen müssen. Die behauptete Tiergefahr und ein Mitverschulden des Pudels Pepper wurden vom Gericht nicht berücksichtigt.
Die Halterin musste der Klägerin 1.564,46 Euro Tierarztkosten und 280,60 Euro außergerichtliche Anwaltskosten zahlen.
Aktualisiert am
30.04.2026