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Privatleben mit Folgen: Wenn Lehrer den Staat ablehnen

Schule & Recht: Dürfen „Reichsbürger“ unsere Kinder unterrichten?

Privatleben mit Lehrkrafttätigkeit vereinbar?

Schule & Recht: Dürfen „Reichsbürger“ unsere Kinder unterrichten?
© Canva

Eltern vertrauen darauf, dass Lehrer nicht nur Fachwissen vermitteln, sondern auch Werte unserer Gesellschaft vorleben. Doch was passiert, wenn eine Lehrkraft die Bundesrepublik Deutschland gar nicht anerkennt? Ein aktueller Fall vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg zeigt nun: Wer staatliche Regeln massiv missachtet, verliert seinen Platz am Pult – auch an Privatschulen.

 

Eltern vertrauen Schulen ihre Kinder an – und damit auch den Lehrkräften, die sie unterrichten. Dieses Vertrauen schützt das Recht. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am 07. Oktober 2025 (AZ: 9 S 485/25) entschieden, dass ein Lehrer nicht weiter an einer privaten Ersatzschule unterrichten darf, wenn er die Existenz des Staates leugnet und staatliche Regeln nicht anerkennt.

 

Privatleben mit Folgen: Wenn Lehrer den Staat ablehnen

 

In dem Fall ging es um einen Lehrer einer Freien Waldorfschule, der privat massiv gegen die staatliche Ordnung agierte. Er zahlte keine GEZ-Gebühren, beschimpfte Polizisten als „Firmenangestellte“ und behauptete, Deutschland werde noch immer von den Alliierten besetzt.

 

Das Regierungspräsidium zog die Reißleine und verbot ihm den Unterricht. Der Lehrer wehrte sich: Das alles sei privat und habe keinen Einfluss auf seinen Physikunterricht.

Schutz der Kinder geht vor Berufsfreiheit

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gab der Behörde recht, wie das Rechtsportal anwaltauskunft.de informiert. Die wichtigsten Punkte für Eltern:

  • Schutzfunktion: Lehrer haben eine Vorbildfunktion. Wer die Rechtsordnung leugnet, ist charakterlich nicht geeignet, Kinder zu bilden.
  • Kein Schlupfloch Privatschule: Auch wenn Privatschulen mehr Freiheiten haben, darf der Staat einschreiten, um Schüler vor verfassungsfeindlichen Einflüssen zu schützen.
  • Vorbeugender Schutz: Die Behörden müssen nicht warten, bis der Lehrer „Reichsbürger-Thesen“ aktiv im Unterricht verteilt. Die gezeigte innere Einstellung reicht für ein Verbot aus.

 

Was bedeutet das für Eltern?

 

Dieses Urteil stärkt das Vertrauen in die staatliche Schulaufsicht. Eltern dürfen darauf vertrauen, dass Lehrkräfte – egal an welcher Schulform – auf dem Boden des Grundgesetzes stehen. Das Gericht machte deutlich: Wer die Spielregeln unseres Staates komplett ablehnt, kann nicht Teil des Bildungssystems sein, das genau diese Regeln vermitteln soll.

Quelle: www.anwaltauskunft.de

Autor DAV

Aktualisiert am

16.02.2026

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