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Familienzimmer gebucht: Schadenersatz für zu wenig Betten

Vier Personen brauchen auch im Urlaub vier Betten. Eine Familie musste im Urlaub das vierte Bett gegen zusätzlichen Aufpreis buchen. Und erstritt sich jetzt vor Gericht dafür Schadensersatz. Das Urteil und seine Begründung.

Familienzimmer gebucht: Schadenersatz für zu wenig Betten
Wo vier Betten draufstehen, müssen auch vier Betten drin sein. Quelle: Lawrence/gettyimages.de

Wer ein Familienzimmer für vier Personen bucht, darf auch einen Raum mit vier Schlafgelegenheiten erwarten. Bekommt er dagegen nur gegen Aufpreis ein Zimmer mit vier Betten, kann er Schadenersatz geltend machen. Das entschied vor kurzem das Amtsgericht Hannover.

Vier Betten nur nach Aufpreis – Geld muss zurückgezahlt werden.

In dem verhandelten Fall hatte der Kläger für sich, seine Frau und seine zwei Töchter ein Hotel im polnischen Sopot gebucht. Vor Ort bekam er statt des Familienzimmers aber nur ein Zimmer für drei Personen angeboten. Für einen Aufpreis von etwa 320 Euro buchte der Mann daraufhin einen Umzug in eine Suite. Das Geld forderte der Kläger vor Gericht zurück – mit Erfolg. Denn die vier Schlafplätze seien bei der Buchung vertraglich vereinbart worden.

Hier finden Sie einen Überblick über Ihre Rechte als Reisender. 

Autor DAV

Aktualisiert am

13.07.2016

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