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Wann gilt Schwerhörigkeit als Berufskrankheit?
Wer dauerhaft starkem Lärm ausgesetzt ist, kann an einer Lärmschwerhörigkeit erkranken. Ob die Berufsgenossenschaft diese als Berufskrankheit anerkennt, hängt aber davon ab, ob starker Lärm am Arbeitsplatz diese verursacht hat. Eine gewöhnliche Lärmbelastung am Arbeitsplatz, auch in einem Großraumbüro, führt nicht zur Einstufung einer Schwerhörigkeit als Berufskrankheit. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
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Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag: Was ist erlaubt?
Gute Mitarbeiter will kein Chef gehen lassen – schon gar nicht, wenn dieser Mitarbeiter hoch qualifiziert ist und über vertrauliche Informationen zum Unternehmen verfügt. Mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot beziehungsweise einer Konkurrenzschutzklausel kann ein Unternehmen einem Mitarbeiter verbieten, direkt nach seiner Kündigung für die Konkurrenz tätig zu werden.
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Mobbing durch Zuständigkeitsverlust?
Wer gemobbt wird und dies nachweisen kann, hat Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Allerdings ist nicht jede gefühlte Ungleich- oder Schlechtbehandlung auch tatsächlich Mobbing. Es muss schon ein zielgerichtetes und schikanöses Verhalten vorliegen.
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Jahressonderzahlung auch für Langzeiterkrankte?
Bei Jahressonderzahlungen wie zum Beispiel Weihnachtsgeld gibt es immer wieder Streit. Es geht dabei etwa um die Frage, ob ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht. Dies kann sich unter Umständen aus der betrieblichen Übung ergeben. Was ist aber mit Mitarbeitern, die in einem Jahr ganz oder fast durchgängig arbeitsunfähig krank waren?
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Teilzeitkräfte dürfen durch Wochenendarbeit nicht benachteiligt werden
In Deutschland gibt es ein Benachteiligungsverbot. Danach dürfen etwa Teilzeitbeschäftigte gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden. Dies erfasst alle Arbeitsbedingungen. Insbesondere gilt das auch für die Möglichkeit der Freizeitgestaltung am Wochenende. Was ist aber, wenn Teilzeitbeschäftigte im gleichen Umfang an Wochenenden eingesetzt werden wie Vollzeitbeschäftigte?
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Sperre beim Arbeitslosengeld nach befristeter Beschäftigung?
Wird man arbeitslos, macht es einen Unterschied, ob der Mitarbeiter selbst gekündigt hat oder ihm gekündigt wurde. Im ersten Fall gibt es eine Sperrzeit, in der die Bundesagentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld zahlen muss. Was ist aber, wenn man von einer unbefristeten auf eine befristete Stelle gewechselt ist?
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Sturz nachts im Hotelzimmer auf Dienstreise – kein Arbeitsunfall
Wer für seinen Arbeitgeber auf Dienstreise ist, ist gesetzlich unfallversichert. Erleidet er einen Unfall, liegt ein Arbeitsunfall vor. In diesem Fall muss die Berufsgenossenschaft zahlen. Voraussetzung ist, dass sich der Unfall in Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Betrieb ereignet. Nächtliche Toilettengänge im Hotelzimmer gehören nicht dazu - Unfälle auf der Toilette tagsüber womöglich schon.