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Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil: Die wichtigsten Fragen
Vererben und erben kann man auch dann, wenn der Erblasser kein Testament oder keinen Erbvertrag aufgesetzt hat. In solchen Fällen greifen die gesetzlichen Regeln zum Erben. Welche das sind, zeigt die Deutsche Anwaltauskunft.
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Behindertentestament: Für ein behindertes Kind vorsorgen
Kinder mit einer starken Behinderung sind auf Hilfe angewiesen – zu Hause oder im Heim. An den hohen Kosten beteiligt sich oft der zuständige Sozialhilfeträger. Erbt das behinderte Kind, kann das Amt die Überweisung aber stoppen. Eltern könne das verhindern, in dem sie ein sogenanntes Behin[-]der[-]ten[-]tes[-]tament aufsetzen.
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Erbvertrag: Das sollten Sie wissen
Ein Erbvertrag kann eine Alternative zum Testament sein – besonders für nichteheliche Lebensgemeinschaften. Doch Vorsicht: Es gibt auch Nachteile. Erblasser, die sichergehen möchten, dass sie den Ehevertrag später nicht anfechten müssen, sollten sich einen Rücktritt vorbehalten.
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Erbe ausschlagen: So vermeiden Sie, Schulden zu erben
Eine Erbschaft macht nicht immer reich: Hatte der Verstorbene Schulden, gehen diese auf die Erben über. Sie können sich aber davor schützen, indem sie die Hinterlassenschaft ablehnen. Im Fachjargon heißt das: das Erbe ausschlagen. Das Rechtsportal anwaltauskunft.de erklärt Ihnen, was Sie dazu wissen müssen und welche Regeln gelten.
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Ein Testament anfechten: Das müssen Sie wissen
Nachlässe sorgen häufig für Streit in Familien. Manche Erben gehen dabei so weit, dass sie das Testament des Verstor[-]benen anfechten. Aber für eine Anfechtung braucht jeder Erbe gute Gründe. Anwaltaus[-]kunft.de verrät Ihnen, wem das Erbrecht guten Chancen einräumt.
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Testamentseröffnung: Was Erben wissen müssen
Das Familienoberhaupt ist gestorben. Im trauten Heim warten die versammelten Angehörigen darauf, dass der Familienanwalt den Letzten Willen des Verstorbenen verliest. So sieht Testamentseröffnung im Film aus. In der Realität geht es anders zu.
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Berliner Testament: Das müssen Sie wissen
Die meistverbreitete Form des Testaments in Deutschland ist das Berliner Testament. Es bezeichnet Nachlässe, die Ehegatten ihren Erben gemeinsam hinterlassen. Neben viele Vorteilen hat das Berliner Testament aber auch einige Nachteile. Die Anwaltauskunft erklärt, was Sie beachten sollten.
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Trotz Hartz 4: Erbe mit Bedürftigentestament möglich
Wer staatliche Leistungen wie Hartz IV bezieht oder Schulden hat, muss aufpassen, wenn er oder sie erbt. Denn Erbschaften werden auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet oder gehen bei Menschen mit hohen Schulden direkt an die Gläubiger. Um das zu vermeiden, setzen diejenigen, die einem Hartz-IV-Bezieher oder einem Menschen mit Schulden etwas vererben wollen, manchmal ein sogenanntes Bedürftigentestament auf.
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Vermächtnis: Wie kann ich Geld oder Gegenstände vermachen?
Ein Erblasser kann in seinem Testament nicht nur Erben einsetzen, sondern bestimmten Personen auch einzelne Gegenstände oder Geldbeträge zuweisen. In diesem Fall spricht man von einem Vermächtnis. Die Deutsche Anwaltauskunft erklärt den Unterschied zwischen vermachen und vererben und zeigt auf, wie ein gültiges Vermächtnis im Testament gestaltet sein muss.