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Hobby zum Beruf machen: Finanz- und Gewerbeamt informieren

Tun, was einem Spaß macht und damit Geld verdienen? Das klingt wunderbar – und ist dank des Internets für immer mehr Menschen möglich. Auf verschiedenen Plattformen, aber auch auf Märkten in der analogen Welt bieten Tausende ihre Bastelarbeiten, Schmuck oder Künstlerisches zum Kauf an. Was einfach klingt, hat allerdings einen Haken: Aus Hobbybastlern können schnell Steuersünder werden. Die Anwaltauskunft zeigt, welche Regeln gelten.

Hobby zum Beruf machen: Finanz- und Gewerbeamt informieren
Immer mehr Menschen verkaufen Selbstgebasteltes über Online-Plattformen. Dabei ist jedoch Vorsicht gefragt. Quelle: Halfdarf/gettyimages.de

Ärger mit dem Finanzamt wünscht sich niemand. Und doch geraten Hobbybastler immer häufiger ins Visier der Behörden. Und zwar dann, wenn sie ihre Erzeugnisse verkaufen. Zwischen Hobby und beruflicher – und womöglich steuerpflichtiger – Tätigkeit verläuft ein schmaler Grat.

Noch Hobby oder schon Beruf? Grenze fließend

Das Risiko Ärger mit dem Finanzamt und anderen Behörden zu bekommen ist aber groß. „Das Problem liegt darin, dass nicht eindeutig rechtlich geregelt ist, wann ein Hobby zum Beruf wird“, erklärt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

Behörden kontrollieren – und verhängen Strafen

Wer auf einer Verkaufsplattform im Internet seine Produkte anbietet, bleibt nicht unbemerkt. „Für die Behörden ist es heute viel einfacher als früher Kontrollen durchzuführen“, warnt Swen Walentowski. Es drohen empfindliche Strafen.

Deshalb rät die Deutsche Anwaltauskunft dazu, aktiv auf die Behörden zuzugehen. Besteuert wird dann zum Beispiel vom Finanzamt nur derjenige, beim dem es kein Hobby sondern bereits ein Beruf geworden ist.

Autor DAV

Aktualisiert am

24.11.2016

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