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Wo kann man Pfandflaschen abgeben?

Jeder dürfte die Situation kennen: Man steht mit seinen Pfandflaschen am Automaten, doch dieser weigert sich sie anzunehmen. Es folgt schrilles Piepen, eine wachsende Schlange von anderen Kunden und steigende Verzweiflung. Doch wen trifft die Schuld an diesem Chaos? Einen selbst oder den Automaten? Wir erklären, wo man welche Pfandflaschen abgeben kann.

Pfandflaschen-Rückgabe: Kann man pfandflaschen überall abgeben?
Für jede Pfandflasche gibt es einen Automaten beziehungsweise eine Annahmestelle. Wo das ist, kommt auf die Flasche an. Quelle: Fälchle/fotolia.com

Wo Sie ihre Pfandflaschen zurückgeben können, hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um Ein- oder Mehrwegflaschen handelt. Das muss auf dem Etikett der Flaschen deutlich kenntlich gemacht werden.

Einwegverpackung: Rückgabe dort, wo gleiche Verpackung verkauft wird

Eine Einwegverpackung dürfen Sie grundsätzlich überall dort zurückgeben, wo pfandpflichtige Einweg-Getränke aus demselben Material auch verkauft werden, da diese Art von Verpackung danach ohnehin in ihre Einzelteile zerlegt wird.

Es ist somit völlig belanglos, wo Sie das Getränk ursprünglich gekauft haben, solange der Supermarkt, in dem Sie das Behältnis abgeben, auch Getränke in entsprechenden Verpackungen verkauft. Dabei wird nur nach dem Material, nicht nach der Produktmarke unterschieden.

Das bedeutet: Wer auch nur ein Getränk in Dosen verkauft, muss auch Dosen einer jeden Marke zurücknehmen. Wer nur Flaschen verkauft, kann sich dagegen auf deren Rücknahme beschränken. Eine Ausnahme gilt für Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von unter 200 Quadratmeter, zum Beispiel der Spätmarkt an der Ecke. Diese müssen nur Flaschen und Dosen von Marken zurücknehmen, die sie auch im Angebot haben.

Beschädigte Einwegpfandflaschen: abgeben an der Kasse möglich

Auch beschädigte Einwegflaschen müssen zurückgenommen werden, denn sie landen ja ohnehin in der Presse. Damit der Automat eine Flasche annimmt, muss der SCode allerdings noch gut leserlich sein. „Ist dies nicht mehr der Fall, weil das Etikett abgegangen ist, kann man sich das Pfand aber immer noch an der Kasse auszahlen lassen“, informiert Rechtsanwalt Swen Walentowski, Pressesprecher des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dazu müsse lediglich erkennbar sein, dass es sich um eine bepfandete Einwegverpackung handelt.

Mehrwegflaschen abgeben: Rückgabe möglich wo auch Kauf möglich ist

Für Mehrwegflaschen ist eine Pfand-und Rücknahmepflicht dagegen gar nicht gesetzlich geregelt. Hier ist die Rückführung der Getränkeverpackung im eigenen Interesse des Abfüllers, da dieser seine Flaschen ja neu befüllen möchte. Deshalb kann der jeweilige Abfüller und Vertreiber von Mehrwegflaschen auch selbst entscheiden, wieviel Pfand gezahlt werden muss. Entsprechend kann er dann aber auch nicht dazu gezwungen werden, alle Arten von Flaschen zurückzunehmen, und jeden zwischen anderen ausgehandelten Pfandbetrag auszuzahlen.

„Normalerweise werden Mehrwegflaschen aber problemlos überall dort zurückgenommen, wo sie – oder solche gleicher Form – auch angeboten werden“, erklärt Rechtsanwalt Walentowski. Einen rechtlichen Anspruch auf Rückerstattung des Mehrwegpfandes habe der Kunde allerdings nur in dem Geschäft, in dem er das Getränk auch gekauft hat.

Pfandflaschen aus dem pfandfreien Ausland abgeben ist nicht erlaubt

Die Rücknahmepflicht der Supermärkte könnte Kunden in Versuchung bringen, auch in den pfandfreien Nachbarländern gekaufte Flaschen in Deutschland abgeben zu wollen. Pfand kann aber nur erstattet verlangen, wer auch ein Pfandkennzeichen vorweisen kann. Unabhängig davon würde dies aber auch den Versuch eines Betruges im strafrechtlichen Sinne darstellen. Denn hier möchte der Kunde einen Geldbetrag erhalten, auf den er keinerlei Anspruch hat.

Pfandbon kann auch später noch eingelöst werden

Zurück zur Situation vom Anfang: Nach langem Drehen und Wenden akzeptiert der Automat nun endlich Ihre Flaschen und spuckt einen Pfandbon aus. Doch erinnern Sie sich tatsächlich noch an diesen, wenn Sie endlich an der Kasse stehen? Und wenn nicht – ist das Geld dann verloren? Nein. Denn für einen Pfandbon gelten die allgemeinen Verjährungsregeln. Das bedeutet, man kann sich das Geld noch drei Jahre lang auszahlen lassen.

Wichtig ist dabei nur, dass der Pfandbon noch lesbar ist. Ärgerlich ist es außerdem, wenn man sich geschworen hat, dem Supermarkt nach all dem Ärger nie wieder einen Besuch abzustatten. Denn Ihren Bon können Sie nur in der Filiale einlösen, in der Sie auch Ihre Pfandflaschen abgegeben haben.

Autor DAV

Aktualisiert am

29.05.2018

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